Geschossflächenzahl (GFZ) berechnen mit Rechner

Berechnen Sie die GFZ, indem Sie die summierte Fläche aller Vollgeschosse durch die Grundstücksfläche teilen. Die Formel lautet: Geschossflächenzahl (GFZ) = Geschossfläche (in m²) / Grundstücksfläche (in m²).

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Geschossflächenzahl (GFZ) berechnen leicht gemacht

Stellen Sie sich die Bebauungsplanung wie das Rezept für einen Kuchen vor: Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine entscheidende Zutat. Ohne sie bleibt der Umfang der zulässigen Bebauung unklar, was zu Planungsunsicherheit führt.

Als Grundstückseigentümer oder Immobilieninvestor kann eine falsche Berechnung der GFZ finanzielle Einbußen bedeuten. Ein falsches Verhältnis zwischen Gebäude- und Grundstücksfläche wirkt sich negativ auf die Projektrealisierung aus.

Die genaue Ermittlung der GFZ ist daher unerlässlich, um den maximal zulässigen Umfang einer Bebauung zu verstehen und optimale Nutzung des Grundstücks sicherzustellen. Diese Anleitung verschafft Ihnen einen klaren Überblick über die korrekte Berechnung.

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Grundlagen der Geschossflächenzahl

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein zentraler Begriff in der Bauleitplanung und definiert das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse eines Gebäudes zur Größe des dazugehörigen Baugrundstücks. Sie gibt an, wie dicht auf einem Grundstück gebaut werden darf. Die GFZ wird im Bebauungsplan oder in der Baunutzungsverordnung festgesetzt und dient als Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Dichte.

Ein Verständnis der GFZ ist essentiell für Grundstückseigentümer und Immobilieninvestoren, da sie die Größe des möglichen Bauvolumens auf einem Grundstück determiniert. Eine hohe Geschossflächenzahl bedeutet in der Regel eine intensive Bebauung, wohingegen eine niedrige GFZ auf eine geringere Bebauungsdichte hinweist. Aus der Geschossflächenzahl können Sie ableiten, wie viel Quadratmeter Geschossfläche auf Ihrem Grundstück maximal realisiert werden dürfen, was für Investitionsentscheidungen und die Projektplanung von grundlegender Bedeutung ist.

Definition der GFZ

Die Geschossflächenzahl (GFZ) stellt einen maßgeblichen Indikator innerhalb der städtebaulichen Planung dar. Sie definiert, welches Maß an Bebauung auf einem Grundstück zulässig ist, und bildet somit einen entscheidenden Faktor für Bebauungsentscheidungen.

Zur Berechnung der GFZ wird die Summe der Flächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes in Relation zur Grundstücksfläche gesetzt. Dies ist ein Instrument zur Regulierung der Bauweise und -dichte und hat einen direkten Einfluss auf die Nutzungsintensität des Grundstücks.

Die genaue Auslegung und Festsetzung der GFZ wird häufig im lokalen Bebauungsplan oder in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Für Eigentümer ist es wichtig zu verstehen, dass eine Überschreitung dieser Vorgaben in der Regel nicht zulässig ist und somit die Planungsfreiheit begrenzt.

Bedeutung im Bebauungsplan

Der Bebauungsplan offenbart rechtlich bindende Festsetzungen für Grundstückseigentümer und Immobilieninvestoren bezüglich der Bebauungsmöglichkeiten eines Areals.

In diesem städtebaulichen Instrument drückt die Geschossflächenzahl (GFZ) die erlaubte Baumasse pro Flächeneinheit aus und dient somit als Leitfaden für das zulässige Volumen der Gebäudestrukturen. Derartige Angaben sind entscheidend, um das urbane Erscheinungsbild und die Bebauungsintensität zu steuern, und beeinflussen maßgeblich die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Grundstücks. Eine vorausschauende Kalkulation der GFZ ist dabei unumgänglich für eine effiziente Flächennutzung und für Investitionsentscheidungen.

Die Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten GFZ ist zwingend, da Abweichungen restriktiven Genehmigungsverfahren unterliegen und zu Verzögerungen oder Ablehnungen von Bauanträgen führen können. Aus diesem Grund spielt die frühzeitige Auseinandersetzung mit den städteplanerischen Vorgaben eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung von Bauprojekten.

Umfassend informierte Grundstückseigentümer, die die GFZ richtig berechnen und anwenden, können Wertsteigerungspotenziale erkennen und ausnutzen. Das erfordert jedoch auch ein Verständnis dafür, wie sich Änderungen in der städtebaulichen Gesetzgebung auf bestehende und zukünftige Bauprojekte auswirken können. Dieses Wissen befähigt sie, ihre Immobilien strategisch zu managen und langfristige Planungssicherheit zu gewinnen.

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Berechnung Schritt für Schritt

Um die Geschossflächenzahl (GFZ) zu berechnen, ist ein strukturierter Ansatz erforderlich, der aus mehreren Schritten besteht. Zunächst muss die Gesamtfläche des Baugrundstücks in Quadratmetern ermittelt werden. Anschließend ist die maximal zulässige Geschossfläche zu bestimmen, die sich aus dem Produkt der Grundstücksgröße und der im Bebauungsplan definierten GFZ ergibt. Dadurch erhalten Eigentümer und Investoren einen klaren Überblick über die Ausnutzbarkeit des Grundstücks. Es ist essenziell, sich präzise an die im Bebauungsplan angegebene GFZ zu halten, um Konflikte mit den Planungsbehörden zu vermeiden.

Ermittlung der Grundstücksfläche

Die Grundstücksfläche ist die Basis für die Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ). Es gilt, diese exakt zu bestimmen, um fehlerhafte Kalkulationen zu vermeiden. Das gesamte Grundstück muss in diese Berechnung einbezogen werden, ohne Ausnahme von Teilflächen.

Es ist wichtig, das Grundstück auf eventuelle Besonderheiten zu überprüfen. Hierzu zählen beispielsweise vorhandene Bebauungen, Wegerechte oder topografische Gegebenheiten. Diese Faktoren können die nutzbare und damit bebaubare Fläche des Grundstücks beeinflussen.

Die genaue Größe des Grundstücks wird entweder über aktuelle Vermessungsunterlagen oder aus dem Grundbuch entnommen. Bedenken Sie, dass alte Unterlagen möglicherweise nicht den aktuellen Gegebenheiten entsprechen und ein aktueller Grenznachweis erforderlich sein könnte.

Oftmals bieten auch Geoinformationssysteme (GIS) digitalisierte Daten, die eine genaue Ermittlung der Grundstücksfläche ermöglichen. Hiermit lassen sich auch Flächenabzüge, wie durch öffentliche Nutzung beanspruchte Teilflächen, präzise kalkulieren.

Sollte Unsicherheit über die genauen Grundstücksgrenzen herrschen, kann eine Beauftragung eines Vermessungsingenieurs notwendig sein. Er stellt sicher, dass die ermittelten Flächenangaben rechtsgültig sind.

Einbeziehung des Baufaktors

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein maßgeblicher Faktor im Baurecht. Sie definiert, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Dabei gibt die GFZ an, welches Ausmaß an Bebauung im Verhältnis zur Grundstücksfläche möglich ist.

Die Berechnung beginnt mit der Ermittlung der Grundstücksgröße. Die Geschossflächenzahl findet sich im Bebauungsplan oder im Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde.

Ausgehend von diesen Dokumenten ermitteln Sie dann den maximal zulässigen Umfang der Geschossflächen. Sie multiplizieren die GFZ mit der Größe des Baugrundstücks, um die maximal zulässige Geschossfläche zu erhalten. Hierbei wird die gesamte bebaubare Fläche berücksichtigt, eingeschlossen Dachgeschosse und Untergeschosse, sofern diese vollwertige Geschosse darstellen.

Beachtenswert ist auch, dass bauliche Anlagen, die nicht der GFZ unterliegen, wie etwa Garagen oder Stellplätze, in die Überlegungen miteinbezogen werden müssen. Diese werden meist über separate Kennziffern, wie die Grundflächenzahl (GRZ), reguliert. Somit könnte es notwendig sein, neben der GFZ auch die GRZ in die Planung Ihrer Bebauung mit einzukalkulieren, um den verfügbaren Baufaktor optimal zu nutzen.

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Häufige Fehler vermeiden

Ein oft auftretender Fehler ist die falsche Annahme, dass die Geschossflächenzahl einheitlich für gesamte Bauflächen gilt. In Wirklichkeit können für verschiedene Teilflächen eines Grundstücks unterschiedliche GFZ-Werte festgesetzt sein. Es ist unerlässlich, die Bebauungspläne genau zu prüfen und gegebenenfalls mit der zuständigen Baubehörde Rückversicherung zu erhalten, um nicht gegen Bebauungsvorschriften zu verstoßen.

Zudem sollten Grundstückseigentümer darauf achten, dass die Interpretation der Geschossigkeit korrekt erfolgt. Nicht jeder ausgebaute Raum gilt automatisch als Vollgeschoss, und beispielsweise können Dachgeschosse unter gewissen Umständen abweichend bewertet werden. Dies führt häufig zu Fehlkalkulationen und kann im Extremfall zu einer Unterschreitung der tatsächlich verfügbaren Bebauungsmöglichkeiten führen. Um solche fehlerhaften Annahmen zu vermeiden, ist eine genaue Analyse der Definitionen und Bestimmungen in Verbindung mit einer professionellen Beratung unerlässlich.

Berücksichtigung von Ausnahmen

Im Rahmen der Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ) müssen auch Ausnahmeregelungen Beachtung finden. Es ist ein Trugschluss, auszugehen, dass keinerlei Abweichungen existieren dürfen.

Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche sind explizite Ausnahmebestimmungen im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Diese können beispielsweise für technisch notwendige Anbauten oder für untergeordnete Nebengebäude gelten.

Auch wenn solche Ausnahmen zunächst als Bagatellen erscheinen mögen, können sie erhebliche Auswirkungen auf das maximale Volumen des Bauvorhabens haben. Zu denken ist hier an erlaubte Überhänge, Loggien oder selbst an unterirdische Geschosse, die anders behandelt werden können.

Überdies ist bei den Ausnahmen die Interpretationsspielräume lokal unterschiedlicher Bauordnungen zu bedenken. Differenzen in der Definition von Begrifflichkeiten wie „Vollgeschoss“ oder „Nebengebäude“ könnten zur Folge haben, dass übereinstimmende Bauprojekte in verschiedenen Kommunen anders beurteilt werden.

Bei Unsicherheiten bezüglich der Ausnahmen ist es empfehlenswert, das Gespräch mit der Baubehörde zu suchen. Professionelle Beratung verringert das Risiko von Fehlinterpretationen und trägt zu einer rechtskonformen Umsetzung Ihres Bauvorhabens bei.

Dachgeschosse und Untergeschosse einrechnen

Die Einrechnung von Dachgeschossen in die Geschossflächenzahl (GFZ) ist nicht immer eindeutig und bedarf einer genauen Betrachtung der jeweiligen Landesbauordnung. Nicht jedes Dachgeschoss zählt als Vollgeschoss und somit in die GFZ.

Bei der Ermittlung der GFZ für ein Bauprojekt ist es daher essenziell, die spezifischen Bestimmungen der Landesbauordnung zu Dachgeschossen zu analysieren. Es gilt zu prüfen, ob Dachgeschosse voll, teilweise oder gar nicht in die GFZ einfließen, was entscheidend vom Ausbaugrad und der Raumhöhe abhängt. Voll ausgebaute Dachgeschosse mit einer bestimmten Mindesthöhe werden oftmals als Vollgeschoss gewertet und sind demgemäß zu berücksichtigen.

Auch Untergeschosse können einen Einfluss auf die GFZ haben, sofern sie nicht ausschließlich zu Zwecken wie Parken oder technischen Anlagen genutzt werden. Die Definition, was als Untergeschoss gilt und ob dieses bei der Berechnung der GFZ berücksichtigt wird, ist ebenfalls landesspezifisch und muss in der Planungsphase unbedingt einbezogen werden.

Im Endeffekt können sowohl Dachgeschosse als auch Untergeschosse, je nach Bebauungsplan oder landesspezifischen Bauvorschriften, einen signifikanten Einfluss auf die Berechnung der Geschossflächenzahl haben. Eine fehlerhafte Einschätzung in dieser Hinsicht kann zu unerwarteten Planänderungen führen, weshalb präzise Kenntnisse und gegebenenfalls eine fachkundige juristische Beratung hier unabdingbar sind.

Anwendungsbeispiele

Um die Theorie mit der Praxis zu verknüpfen, betrachten wir ein realitätsnahes Beispiel. Einem Grundstück mit einer Fläche von 1.000 m² wird eine GFZ von 0,8 zugesprochen.

Angenommen, ein Grundstückseigentümer plant ein Gebäude mit fünf Vollgeschossen auf diesem Areal. Unter Anwendung der GFZ von 0,8 ergibt sich eine maximal zulässige Geschossfläche von insgesamt 800 m². Jedes Vollgeschoss sollte demnach die Fläche von 160 m² nicht überschreiten.

Wird hingegen nur ein Gebäude mit drei Vollgeschossen errichtet, ändert dies die Kalkulationsgrundlage. Mit einer GFZ von 0,8 wären in diesem Fall 266,67 m² pro Geschoss möglich, vorausgesetzt die Gesamtgeschossfläche bleibt unter 800 m².

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Einzelhausbeispiel

Betrachten wir nun ein konkretes Beispiel: Ein Grundstück mit einer Größe von 500 m² und einer GFZ von 0,5.

  • Grundstücksfläche: 500 m²
  • Geschossflächenzahl (GFZ): 0,5
  • Berechnung: 500 m² * 0,5 = 250 m²
  • Maximale Geschossfläche: 250 m²

Ausgehend von dieser Berechnung darf die gesamte Geschossfläche des Einzelhauses 250 m² nicht überschreiten.

Falls der Eigentümer plant, ein Einzelhaus zu bauen, das ein Erdgeschoss und ein Obergeschoss umfasst, sollte jedes Geschoss maximal 125 m² groß sein.

Mehrfamilienhausprojekt

Berechnungen steigen im Komplexitätsgrad.

Ein Mehrfamilienhaus stellt eine andere Herausforderung dar. Bei der Realisierung eines Mehrfamilienhausprojektes müssen zahlreiche Vorschriften und Berechnungsgrundlagen beachtet werden. Insbesondere die Geschossflächenzahl (GFZ) ist entscheidend, da sie vorgibt, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist. Dies beeinflusst, wie viele Wohneinheiten sich letztendlich realisieren lassen.

Zusammenarbeit mit Behörden ist unabdingbar.

Für eine optimale Ausnutzung des Grundstücks ist oft Kreativität gefragt. Es gilt, die Vorgaben der GFZ so umzusetzen, dass einerseits eine maximale Wohnfläche entsteht, gleichzeitig aber auch architektonische Qualität und Lebensraumqualität nicht zu kurz kommen. Unter Berücksichtigung der Bauordnung müssen beispielsweise auch Abstandsflächen und Brandschutzbestimmungen eingehalten werden.

Der Erfolg liegt in der Detailplanung und Voraussicht.

Um bei einem Mehrfamilienhausprojekt eine angemessene Rentabilität zu gewährleisten, ist es notwendig, die mögliche Geschossfläche im Vorfeld genau zu kalkulieren. Dies muss in Einklang mit dem Kaufpreis des Grundstücks und den prognostizierten Bau- und Entwicklungskosten erfolgen. Nur so lässt sich eine solide Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen und das Risiko von Fehlinvestitionen minimieren.

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Unser Fazit

Die korrekte Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ) ist von entscheidender Bedeutung für Grundstückseigentümer und Immobilieninvestoren. Eine falsche Berechnung kann finanzielle Einbußen und Planungsunsicherheit zur Folge haben. Es ist daher unerlässlich, sich mit den Grundlagen der GFZ vertraut zu machen und alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen. Eine genaue Ermittlung der Grundstücksfläche sowie die Einbeziehung von Dachgeschossen und Untergeschossen sind dabei ebenso wichtig wie die Kenntnis der Ausnahmeregelungen. Nur durch eine strukturierte und präzise Berechnung lassen sich optimale Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks ermitteln und Investitionsentscheidungen treffen. Eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und gegebenenfalls eine fachkundige Beratung sind empfehlenswert, um alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten und langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen zur Berechnung der Geschossflächenzahl. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an die zuständigen Behörden oder Experten zu wenden.

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß dafür, wie dicht auf einem Grundstück gebaut werden darf. Sie definiert das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse eines Gebäudes zur Größe des dazugehörigen Baugrundstücks. Die GFZ wird im Bebauungsplan oder in der Baunutzungsverordnung festgesetzt und beeinflusst die Größe des möglichen Bauvolumens auf einem Grundstück.

Die GFZ wird berechnet, indem man die Summe der Flächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes durch die Grundstücksfläche teilt. Die genaue Berechnung erfolgt anhand der Vorgaben im Bebauungsplan oder in der Baunutzungsverordnung. Es ist wichtig, sich präzise an die dort angegebene GFZ zu halten, um Konflikte mit den Planungsbehörden zu vermeiden.

Die GFZ ist ein zentraler Faktor in der Bauleitplanung und dient zur Steuerung der städtebaulichen Dichte. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die GFZ wird im Bebauungsplan festgesetzt und legt die maximal mögliche Bebauung auf einem Grundstück fest.

Die Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten GFZ ist zwingend, da Abweichungen restriktiven Genehmigungsverfahren unterliegen und zu Verzögerungen oder Ablehnungen von Bauanträgen führen können. Es ist wichtig, die GFZ genau zu berechnen und einzuhalten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Die Einrechnung von Dachgeschossen in die GFZ ist landesspezifisch geregelt. Nicht jedes Dachgeschoss zählt als Vollgeschoss und somit in die GFZ. Es ist wichtig, die spezifischen Bestimmungen der Landesbauordnung zu Dachgeschossen zu beachten und die GFZ entsprechend zu berechnen.

Die genauen Vorgaben zur GFZ finden Sie im Bebauungsplan oder in der Baunutzungsverordnung Ihrer Gemeinde. Bei Unsicherheiten oder Fragen können Sie sich an die zuständige Baubehörde oder Experten wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

Ja, bei der Berechnung der GFZ müssen auch Ausnahmeregelungen beachtet werden. Diese können beispielsweise für technisch notwendige Anbauten oder untergeordnete Nebengebäude gelten. Es ist wichtig, die Ausnahmen im Bebauungsplan zu prüfen und gegebenenfalls mit der Baubehörde Rücksprache zu halten.

Um die maximale Geschossfläche Ihres Grundstücks zu berechnen, multiplizieren Sie die Grundstücksfläche mit der in Ihrem Bebauungsplan festgelegten GFZ. Die Berechnung ergibt die maximal zulässige Geschossfläche, die auf Ihrem Grundstück realisiert werden darf.

Die GRZ beeinflusst die Bebauungsdichte und somit auch den verfügbaren Wohnraum. Eine höhere GRZ kann zu einer intensiveren Bebauung führen und somit die Schaffung von mehr Wohnraum ermöglichen.

Disclaimer

Die Empfehlungen und Informationen aus diesem Ratgeber sind unverbindlich und ohne jede Gewähr und haben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

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