Geerbtes Haus verkaufen 2024: Tipps zu Steuern & Fristen

Der Verkauf eines geerbten Hauses kann eine komplexe Angelegenheit sein, die sorgfältige Vorbereitung erfordert. Als Grundstückseigentümer oder Immobilieninvestor stehen Sie vor einer Vielzahl von Herausforderungen, angefangen bei steuerlichen und rechtlichen Aspekten bis hin zur Zusammenarbeit mit einer Erbengemeinschaft. In diesem umfassenden Ratgeber werden wir Ihnen wertvolle Tipps und Informationen geben, wie Sie Ihr geerbtes Haus erfolgreich verkaufen können. Wir werden uns mit Fragen wie der Steuerpflicht, den Möglichkeiten eines sofortigen Verkaufs, dem Umgang mit einer Erbengemeinschaft und dem Verkauf ohne Grundbucheintrag auseinandersetzen.

Tauchen Sie ein in die Welt des Hausverkaufs und lassen Sie uns gemeinsam die besten Strategien und Lösungen für Ihren individuellen Fall entdecken.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein geerbtes Haus zu verkaufen erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Kenntnis der steuerlichen und rechtlichen Aspekte.
  • Es besteht die Möglichkeit, ein geerbtes Haus sofort zu verkaufen, ohne darauf zu warten, dass der Grundbucheintrag aktualisiert wird.
  • Bei einem Verkauf in einer Erbengemeinschaft werden alle Miterben wie Eigentümer behandelt, was eine einvernehmliche Entscheidung erfordert.
  • Beim Verkauf eines geerbten Hauses sind steuerliche Aspekte wie die Erbschaftsteuer und die Spekulationssteuer zu beachten.
  • Es empfiehlt sich, professionelle Beratung hinzuzuziehen, um den bestmöglichen Verkaufspreis für das geerbte Haus zu erzielen.
Inhaltsverzeichnis

Was ist beim Verkauf eines geerbten Hauses zu beachten?

Beim Verkauf eines geerbten Hauses ist das Steuerrecht eine Schlüsselkomponente, speziell die Erbschaftssteuer und die Spekulationssteuer. Ist die Immobilie länger als zehn Jahre im Besitz, entfällt letztere.

Innerhalb der Erbengemeinschaft bedarf es einer klaren Übereinkunft; andernfalls kann eine Zwangsversteigerung drohen.

Zudem ist eine vorherige Grundbuchumschreibung notwendig, um rechtmäßiger Eigentümer zu werden und veräußern zu dürfen.

Die steuerliche Freibeträge und Veräußerungsgewinne sind ebenso sorgfältig zu betrachten, um unerwartete Steuerlasten zu vermeiden.

Die Verkaufsansprache an gezielte Käufergruppen und die professionelle Objektpräsentation können entscheidend für den erzielten Preis und die Geschwindigkeit des Verkaufs sein.

Des Weiteren sollten Sie Verfügungen im Testament prüfen, diese können Verkaufsbedingungen oder -verbote beinhalten, die rechtlich bindend sind.

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Steuerliche Aspekte beim Verkauf eines geerbten Hauses

Beim Verkauf eines geerbten Hauses sind steuerliche Faktoren entscheidend, allen voran die Spekulationsfrist. Diese beginnt mit dem Erbfall und nicht schon, als der Erblasser das Eigentum erwarb. Liegt der Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, könnte auf den erzielten Gewinn Abgeltungssteuer anfallen. Die Steuerbemessungsgrundlage bildet hierbei die Differenz zwischen Verkaufspreis und dem Wert zum Zeitpunkt der Erbschaft. Ein Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist ist steuerlich günstiger, da dann keine Spekulationssteuer mehr anfällt. Dennoch könnten andere Steuerarten wie etwa die Erbschaftssteuer relevant sein.

Spekulationssteuer: Wann fällt sie an?

Die Spekulationsfrist beim Verkauf geerbter Immobilien beträgt zehn Jahre nach dem Erbfall.
Sollte das geerbte Haus innerhalb dieser Dekade verkauft werden, muss der Veräußerungsgewinn, die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert bei Erbanfall, versteuert werden. Nach Ablauf der zehnjährigen Frist entfällt die Spekulationssteuer und der Verkaufserlös ist grundsätzlich steuerfrei, ausgenommen sind jedoch relevante andere Steuern.

Steuerfreibeträge und Bewertung der Erbschaft

Beim Erbantritt einer Immobilie ist von zentraler Bedeutung, ob Erbschaftssteuer anfällt und in welcher Höhe. Hierbei gelten persönliche Freibeträge, die nach dem Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum verstorbenen Eigentümer gestaffelt sind.

Ehepartner haben beispielsweise einen Freibetrag von 500.000 Euro.

Kinder des Verstorbenen profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro.

Für die Bewertung der Immobilie zur Ermittlung der Erbschaftssteuer wird in der Regel der Verkehrswert (Marktwert) herangezogen.

Sollten nach Abzug des Freibetrags Steuern anfallen, wird die Steuerlast basierend auf dem ermittelten Wert und der Steuerklasse des Erben berechnet.

Die Ermittlung des genauen Wertes einer Erbschaftsimmobilie kann durch einen Sachverständigen erfolgen, der nach anerkannten Verfahren, beispielsweise durch das Ertragswert- oder Sachwertverfahren, den Wert festlegt.

Es bleibt also festzuhalten, dass es verschiedene Faktoren und Freibeträge gibt, die die Steuerlast bei einer Erbschaft beeinflussen können. Eine genaue Prüfung und eventuelle professionelle Bewertung der Immobilie sind unerlässlich.

Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Beispiel ist und die genauen Freibeträge je nach individueller Situation variieren können. Es ist daher ratsam, professionelle Beratung hinzuzuziehen, um die genauen Freibeträge für Ihre spezifische Situation zu ermitteln.

Die Erbschaftssteuer und ihre Einflüsse auf den Verkauf

Die Erbschaftssteuer kann einen erheblichen Einfluss darauf haben, wann und wie Sie ein geerbtes Haus verkaufen.

  • Zu beachtende Faktoren sind der Verkehrswert der Immobilie und die Steuerklasse des Erben.
  • Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad und können die Steuerlast mindern.
  • Eventuell anfallende Erbschaftssteuern müssen aus dem Nachlass oder von den Erben getragen werden.
  • Die Veräußerung eines Hauses vor Ablauf von zehn Jahren nach Erbschaftsantritt kann zu steuerlichen Nachteilen führen.
  • Für den Verkauf ist eine korrekte Bewertung der Immobilie von Bedeutung, um steuerliche Konsequenzen abschätzen zu können.

Ein Verkauf ohne die Begleichung etwaiger Erbschaftssteuern kann rechtliche Konsequenzen haben.

Bevor Sie ein geerbtes Haus zum Verkauf anbieten, sollte eine detaillierte Prüfung der steuerlichen Situation erfolgen.

Ein professioneller Immobilienverkauf kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten.

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Erbschaft ausschlagen oder annehmen?

Das Entscheiden zwischen Ausschlagen und Annehmen einer Erbschaft ist ein wesentlicher Schritt, der weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Es ist essenziell, die Verpflichtungen, die mit dem Erbe einhergehen, vollumfänglich zu verstehen und abzuwägen.

Eine Ausschlagung muss notariell beurkundet oder beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist hierfür beträgt sechs Wochen.

Bei der Annahme einer Erbschaft erlangt der Erbe das Eigentum sowie alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Zu diesen Pflichten zählt auch die Übernahme eventueller Verbindlichkeiten, die mit dem geerbten Haus verbunden sind. Es ist ratsam, vor Annahme eines Erbes eine eingehende Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht zu suchen, um die Tragweite dieser Entscheidung zu erfassen.

Ein geerbtes Haus bringt nicht nur potentielle Vermögenswerte, sondern kann ebenso Belastungen, wie zum Beispiel Schulden oder Instandhaltungsrückstände, umfassen. Daher sollte vor Annahme einer Erbschaft die finanzielle Situation des Erblassers, die Substanz und der Zustand der Immobilie, mögliche Altlasten und Denkmalschutzauflagen evaluiert werden, um Risiken zu minimieren und sich nicht unvermittelt mit unerwarteten Kosten konfrontiert zu sehen. Hierbei ist der Rat eines erfahrenen Immobiliengutachters oder eines Steuerberaters mit Spezialisierung auf Erbschaftsfragen von unschätzbarem Wert.

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Verkauf eines geerbten Hauses – Schritte und Überlegungen

Bevor Sie ein geerbtes Haus veräußern, muss eine genaue Prüfung der rechtlichen Situation erfolgen. Dies schließt die Klärung der Erbfolge und der Verfügungsberechtigung über die Immobilie ein. Ohne eindeutige Besitzverhältnisse ist ein Verkauf nicht möglich.

Ein weiterer wesentlicher Schritt ist die Wertermittlung des geerbten Hauses, wobei sowohl der Verkehrswert als auch etwaige steuerliche Bewertungen für die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen sind. Experten wie Immobiliengutachter oder Steuerberater sollten hierfür konsultiert werden, um die finanziellen Aspekte genau zu beleuchten.

Zudem ist die Beachtung von Fristen, vor allem im Hinblick auf die Spekulationssteuer, essenziell. Diese greift, wenn das geerbte Haus innerhalb von zehn Jahren nach dem letzten Erwerb verkauft wird.

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Zeitpunkt des Verkaufs: Sofort oder später?

Ein geerbtes Haus kann theoretisch sofort verkauft werden, sofern die Erbfolge abschließend geklärt ist. Es gibt jedoch bei der Veräußerung verschiedene Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, insbesondere steuerliche Konsequenzen. Diese können Einfluss darauf nehmen, ob ein sofortiger Verkauf ratsam ist.

So fällt bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall unter Umständen die sogenannte Spekulationssteuer an. Andernfalls kann die Immobilie steuerfrei verkauft werden. Bei einem Verkauf durch eine Erbengemeinschaft müssen zudem alle Mitglieder zustimmen, was den Prozess verlangsamen kann. Nicht zu vernachlässigen ist auch der emotionale Aspekt, der den idealen Verkaufszeitpunkt beeinflussen kann.

Zudem sollte vor einem Verkauf das Grundbuch aktualisiert werden. Ein Verkauf ohne Grundbucheintrag ist grundsätzlich möglich, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei jedoch komplexer. Ohne eingetragenes Eigentum könnte es zu Schwierigkeiten bei der Abwicklung des Verkaufs kommen.

Darüber hinaus ist ein Verkauf ohne vorherige Eintragung ins Grundbuch mit einem erhöhten Risiko verbunden, da potentielle Käufer häufig eine klare rechtliche Eigentumssituation bevorzugen. In manchen Fällen kann es sich lohnen, die Eintragung abzuwarten, um den Verkaufsprozess zu erleichtern und die Attraktivität des Objekts zu steigern. Durch die Formalitäten beim Grundbuchamt kann dies allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.

Marktwertanalyse und Verkaufsstrategie

Eine präzise Marktwertanalyse ist das Fundament eines erfolgreichen Immobilienverkaufs. Eine fundierte Bewertung erfordert umfangreiches Fachwissen und Marktverständnis.

Für die Ermittlung eines realistischen Verkaufspreises sollten Sie die Dienste eines qualifizierten Immobiliensachverständigen in Anspruch nehmen. Dieser berücksichtigt Faktoren wie Lage, Zustand und Marktlage, um eine objektive Schätzung zu erstellen.

Bei der Entwicklung einer zielgerichteten Verkaufsstrategie müssen regionale Markttrends und Zielgruppenanalyse einbezogen werden. Entscheidend ist dabei, dass die Verkaufsstrategie auf das Objekt und die Marktsituation maßgeschneidert ist.

Um den Verkaufsprozess zu optimieren, sollten Sie zudem professionelles Marketingmaterial erstellen, welches die Vorzüge der Immobilie hervorhebt. Digitalpräsenz in Immobilienportalen und Social-Media können die Sichtbarkeit steigern.

Abschließend sollten Verhandlungsfähigkeiten nicht unterschätzt werden. Angemessene Verkaufsverhandlungen sind essentiell für einen erfolgreichen Abschluss und erfordern Erfahrung und Fingerspitzengefühl.

Was ist meine geerbte Immobilie wert?

Der Wert einer geerbten Immobilie spiegelt diverse Faktoren wider – von ihrer physischen Substanz bis hin zur aktuellen Marktnachfrage. Es ist daher entscheidend, eine genaue Bewertung vornehmen zu lassen.

Eine fundierte Immobilienbewertung ist das A und O.

Um einen angemessenen Verkaufspreis festzulegen, muss der Immobilienwert sachkundig ermittelt werden. Hierzu zählen Eigenschaften wie Bausubstanz, Lage, umgebende Infrastruktur, Zustand und Modernisierungsgrad als preisbeeinflussende Variablen.

Komplexe Bewertungsmodelle und Vergleichswerte ähnlicher Objekte in der Region sind für eine realistische Preiseinschätzung unerlässlich. Neben der materiellen Bewertung spielen auch rechtliche Aspekte eine Rolle. Ein nicht vollständiger Grundbucheintrag, beispielsweise, kann den Verkaufswert und die Vermarktungsfähigkeit Ihrer geerbten Immobilie erheblich beeinträchtigen. Um sich gegen unliebsame Überraschungen abzusichern, sollten Sie vor Verkaufsbeginn eine umfassende Prüfung aller verfügungsrelevanten Dokumente durchführen.

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Herausforderungen in der Erbengemeinschaft

Bei einem geerbten Haus, das mehreren Erben gehört, sind die Entscheidungsprozesse oft komplex. Innerhalb der Erbengemeinschaft muss Konsens darüber erzielt werden, ob, wann und zu welchen Konditionen das Haus verkauft wird. Unterschiedliche Interessenlagen und emotionale Bindungen können zu Konflikten führen und den Verkauf verzögern oder erschweren. Es empfiehlt sich daher, eine klare Vereinbarung zu treffen oder einen professionellen Mediator einzuschalten, um Vermittlung zu ermöglichen und eine zügige und einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Entscheidungsfindung und Verkaufsprozess

Ein geerbtes Haus zu verkaufen, stellt viele Eigentümer vor eine Herausforderung. Eine klare Strategie ist entscheidend.

  • Bestimmung der rechtlichen Verhältnisse, einschließlich Erbfolge und Grundbucheintrag
  • Festlegung der Verkaufsmodalitäten und Zustimmung aller Miterben
  • Aufbereitung aller relevanten Dokumente wie Energieausweis und Grundrisse
  • Konsultation eines Steuerberaters bezüglich potenzieller Steuerlasten
  • Bei Bedarf Beauftragung eines Immobilienmaklers für eine professionelle Vermarktung

Sorgfältige Vorbereitung kann Zeit sparen und hilft, Fehler zu vermeiden.

Erwägen Sie die Perspektiven aller Miterben, um Interessenkonflikte zu minimieren.

Verteilung des Verkaufserlöses

Nach dem Verkauf eines geerbten Hauses steht die Aufteilung des Erlöses im Fokus.

  1. Ermittlung des Verkaufserlöses: Feststellung des Gesamtbetrags nach Abzug aller Verkaufskosten.
  2. Ausgleich von Vorschüssen und Verbindlichkeiten: Begleichung aller schuldenähnlichen Positionen, die aus der Erbmasse zu leisten sind.
  3. Verteilung nach Erbquoten: Aufteilung des verbleibenden Erlöses gemäß den im Testament festgelegten oder gesetzlichen Erbanteilen.
  4. Notarielle Beurkundung: Bei Bedarf Fixierung der vereinbarten Aufteilung in einer notariellen Urkunde.
  5. Auszahlung an die Miterben: Transfer des jeweiligen Anteils auf die Konten der berechtigten Erben.

Die korrekte Ausführung ist essenziell, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Für die Verteilung ist die Zustimmung aller Erben notwendig.

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Verkauf ohne Grundbucheintrag – Geht das?

Als Eigentümer eines geerbten Hauses steht man vor der Frage, ob ein Verkauf auch ohne Grundbucheintrag möglich ist. Prinzipiell ist die Eintragung ins Grundbuch der rechtliche Akt, der die Eigentümerschaft offiziell macht. Ohne diese Registrierung liegt keine formelle Beweissicherung vor, was beim Verkauf zu Schwierigkeiten führen kann. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere im Sachenrecht.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass ein Verkaufsprozess auch ohne aktuelle Grundbucheintragung initiierbar ist. Allerdings besteht hier ein erhöhtes Risiko, da der Erwerber darauf vertrauen muss, dass die Verkäuferpartei auch tatsächlich verfügungsberechtigt ist. Für die endgültige Übertragung des Eigentums ist ein Notar zwingend erforderlich, der den Sachverhalt genau prüft. Erst wenn der Erbfolgenachweis und alle erforderlichen Dokumente vorgelegt werden, kann eine Umschreibung im Grundbuch erfolgen und der Verkauf rechtssicher abgewickelt werden.

Notwendige Unterlagen für den Verkauf

Beim Verkauf eines geerbten Hauses müssen zentrale Dokumente vorliegen, die Ihre Verfügungsberechtigung nachweisen.

Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen für den Verkauf eines geerbten Hauses zu beschaffen. Der Erbschein oder das Testament können beim Notar oder Nachlassgericht beantragt werden. Der Nachweis über die Grundbucheintragung und ein aktueller Grundbuchauszug können beim örtlichen Grundbuchamt eingeholt werden. Ein Energieausweis kann von einem Energieberater erstellt werden und eine Wohn- und Nutzflächenberechnung von einem Architekten oder Gutachter vorgenommen werden. Baupläne und Grundrisse sind beim Bauamt oder einem Architekten erhältlich. Der Kaufvertrag der Immobilie ist entweder vorhanden oder kann beim Notar oder Verkäufer angefordert werden. Zudem sollten alle relevanten Unterlagen zur Immobilie und deren Zustand vom Verkäufer bereitgestellt werden.

  • Aktueller Grundbuchauszug: Dokumentiert den rechtmäßigen Eigentümer.
  • Erbschein oder beglaubigte Testamentkopie mit Eröffnungsprotokoll: Belegt die Erbfolge.
  • Bewertung des Objekts (Verkehrswertgutachten): Ermittelt den realistischen Verkaufspreis.
  • Energieausweis: Gesetzlich vorgeschrieben für die Vermarktung der Immobilie.
  • Baulastenverzeichnis: Informationen über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen.
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster: Gibt Auskunft über Flurstück und Lage.

Diese Dokumente sind unerlässlich, um seröse Kaufinteressenten zu gewinnen.

Ebenso ist die Einholung aktueller amtlicher Informationen, wie beispielsweise zum Baulastenverzeichnis, ratsam, um späteren Ansprüchen vorzubeugen.

Möglichkeiten und Grenzen ohne Grundbuchänderung

Ein geerbtes Haus kann theoretisch auch ohne eine Umschreibung im Grundbuch verkauft werden, jedoch birgt dies erhebliche Risiken. Ohne eingetragenen Eigentümerwechsel fehlt dem Käufer die Rechtssicherheit.

Ein Verkauf unter Erben ist grundsätzlich möglich, erfordert aber die Zustimmung aller Miterben. Abstimmungsprozesse können komplex und zeitintensiv sein, insbesondere bei einer Erbengemeinschaft.

Bis zur formalen Grundbuchänderung bleibt der Erblasser als Eigentümer eingetragen. Ein Kaufvertrag kann daher zwar aufgesetzt werden, doch ohne Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch ist der Käufer rechtlich nicht abgesichert. Dies birgt das Risiko, dass der Verkauf im Nachhinein angefochten werden könnte, etwa bei Uneinigkeit unter den Erben oder wenn Nachlassverbindlichkeiten auftauchen.

Die Veräußerung ohne Grundbucheintrag kann zwar mittels Auflassungsvormerkung teilweise abgesichert werden, doch dies stellt keine finale Eigentumsumschreibung dar. Bei einer Erbengemeinschaft kann zudem ohne einstimmigen Beschluss kein Miterbe alleine über das Haus verfügen. Es ist daher zu empfehlen, zunächst die Eintragung im Grundbuch vorzunehmen, um potenzielle rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Fehlende Eintragungen können im weiteren Verlauf zu Streitigkeiten und Rechtsunsicherheiten führen, die den Verkaufsprozess verzögern oder gar zum Scheitern bringen können.

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Unser Fazit

Der Verkauf eines geerbten Hauses kann eine komplexe Aufgabe sein, die sowohl rechtliches als auch steuerliches Fachwissen erfordert. In diesem Ratgeber haben wir die wichtigsten Aspekte rund um den Verkauf eines geerbten Hauses behandelt.

Es ist entscheidend, die steuerlichen Implikationen des Verkaufs zu berücksichtigen, insbesondere die Spekulationssteuer und die Erbschaftssteuer. Die Einhaltung von Fristen und die ordnungsgemäße Umschreibung im Grundbuch sind weitere wichtige Schritte, um den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten.

Besondere Aufmerksamkeit sollte der Bewertung der Immobilie gewidmet werden, um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen. Eine genaue Marktwertanalyse durch qualifizierte Experten ist hierbei unerlässlich.

Die Zusammenarbeit innerhalb einer Erbengemeinschaft kann herausfordernd sein, aber eine klare Kommunikation und Vereinbarungen können dabei helfen, den Verkaufsprozess zu erleichtern.

Letztendlich ist es ratsam, vor dem Verkauf eines geerbten Hauses eine gründliche Prüfung der rechtlichen und steuerlichen Situation durchzuführen. Fachliche Unterstützung von Anwälten, Steuerberatern und Immobiliengutachtern kann dabei helfen, mögliche Risiken zu minimieren und den Verkaufsprozess erfolgreich abzuschließen.

FAQs zum Verkauf eines geerbten Hauses

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkauf eines geerbten Hauses.

Beim Verkauf eines geerbten Hauses müssen Sie das Steuerrecht, die Erbengemeinschaft, die Grundbuchumschreibung und die Verfügungen im Testament beachten.

Beim Verkauf eines geerbten Hauses müssen Sie die Spekulationsfrist, die Spekulationssteuer, die Erbschaftssteuer, Freibeträge und die Bewertung der Immobilie beachten.

Die Spekulationssteuer fällt an, wenn das geerbte Haus innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft wird und der erzielte Gewinn die Freigrenze von 600 Euro übersteigt.

Die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer variieren je nach Verwandtschaftsgrad. Ehepartner haben beispielsweise einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro.

Die Erbschaftssteuer wird auf Grundlage des festgestellten Werts der Immobilie und der Steuerklasse des Erben berechnet. Es können verschiedene Bewertungsverfahren zum Einsatz kommen.

Bei der Entscheidung, eine geerbte Immobilie anzunehmen oder auszuschlagen, sollten die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen sowie eventuelle Belastungen und Verbindlichkeiten sorgfältig abgewogen werden.

Vor dem Verkauf eines geerbten Hauses sollten Sie die rechtliche Situation klären, eine Wertanalyse durchführen, Fristen beachten und eine Verkaufsstrategie entwickeln.

Ein Verkauf eines geerbten Hauses ohne Grundbucheintrag ist möglich, birgt jedoch rechtliche Risiken und fehlende Rechtssicherheit für den Käufer. Es empfiehlt sich, die Eintragung im Grundbuch vorzunehmen.

Disclaimer

Die Empfehlungen und Informationen aus diesem Ratgeber sind unverbindlich und ohne jede Gewähr und haben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

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