Notarkosten Hauskauf 2025: Wie hoch & wer zahlt? - Inkl. Rechner
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf? Typischerweise liegen sie zwischen 1,5 % und 2 % des Kaufpreises. Der genaue Betrag hängt von Faktoren wie Kaufpreis und Komplexität des Vertrags ab, wobei jede Gebühr detailliert aufgeschlüsselt wird. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Höhe, Zusammensetzung und Berechnung der Notarkosten.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Notarkosten beim Hauskauf liegen in der Regel zwischen 1,5 % und 2 % des Kaufpreises und sind gesetzlich festgelegt.
In den meisten Fällen trägt der Käufer die Notarkosten, jedoch können auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Notarkosten setzen sich aus Beurkundungsgebühren, Vollzugsgebühren und Grundbuchkosten zusammen und sind in bestimmten Fällen steuerlich absetzbar.
Was sind Notarkosten und warum fallen sie an?
Notarkosten sind Gebühren, die für die Tätigkeiten eines Notars im Rahmen eines Immobilienkaufs oder -verkaufs gezahlt werden. Sie fallen an, weil der Notar eine wichtige Rolle bei der Absicherung des Kaufs spielt.
Die Notarin oder der Notar prüft den Kaufvertrag rechtlich, um sicherzustellen, dass alle Vertragsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Darüber hinaus übernimmt der Notar die Eigentumsübertragung im Grundbuch, die entscheidend ist, um das Eigentum an der Immobilie offiziell zu dokumentieren. Diese umfassenden Dienstleistungen des Notars sind unerlässlich, um die Rechtssicherheit beim Immobilienkauf zu gewährleisten und mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.
Die Höhe der Notarkosten beim Hauskauf
Eine der ersten Fragen, die sich Käufer stellen, ist: “Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?” Die Antwort darauf ist nicht pauschal, da die notarkosten beim hausverkauf in der Regel zwischen 1,5 % und 2 % des Kaufpreises liegen. Im Durchschnitt betragen sie etwa 1,2 % bis 1,9 % des Kaufpreises. Diese Kosten sind gesetzlich festgelegt und variieren je nach Region und Komplexität des Kaufvertrags.
Die Berechnung der Notarkosten erfolgt prozentual am Kaufpreis und richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Faktoren wie der Kaufpreis und der Aufwand für die Beglaubigung spielen dabei eine Rolle. Da die Gebühren gesetzlich festgelegt sind, sind sie nicht verhandelbar.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Notarkosten nicht nur den eigentlichen Kaufvertrag abdecken, sondern auch zusätzliche Dienstleistungen wie die Eintragung ins Grundbuch. Diese umfassenden Leistungen rechtfertigen die Höhe der Notarkosten, die oft als Teil der Gesamtkosten des Immobilienkaufs betrachtet werden sollten.
Notarkosten Tabelle 2023
Quelle: Focus Online
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Welche Kosten fallen beim Hauskauf an?
Beim Hauskauf fallen verschiedene Kosten an, die über den reinen Kaufpreis hinausgehen. Zu den wichtigsten Nebenkosten gehören die Notarkosten, die Maklergebühr, die Grunderwerbsteuer und die Grundbuchgebühren. Die Notarkosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkosten beim Immobilienkauf und sollten in die Finanzplanung einbezogen werden. Sie umfassen die Gebühren für die Arbeit des Notars, die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt und die notarielle Bestätigung des Kaufvertrags. Diese Kosten sind notwendig, um den rechtlichen Rahmen des Hauskaufs abzudecken und die Eigentumsübertragung rechtssicher zu gestalten.
Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?
In den meisten Fällen trägt der Käufer die Notarkosten beim Hauskauf. Dies ist eine gängige Praxis, die in den meisten Kaufverträgen festgelegt ist. Allerdings gibt es auch individuelle Vereinbarungen zwischen Käufern und dem Käufers, die eine andere Kostenaufteilung vorsehen können. Zum Beispiel kann der Verkäufer zusätzliche Kosten übernehmen, insbesondere für die Löschung von Rechten Dritter.
Es gibt auch Situationen, in denen der Verkäufer die Notarkosten tragen muss, etwa wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt und der Verkäufer bereits einen Entwurf vom Notar erstellen ließ. Daher ist es wichtig, solche Details im Kaufvertrag klar zu regeln, um Missverständnisse zu vermeiden.
Zusammensetzung der Notarkosten
Die Notarkosten setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen, die alle einen bestimmten Zweck erfüllen. Zu den Hauptbestandteilen gehören die Beurkundungsgebühren, die Vollzugsgebühren und die Grundbuchkosten, die insbesondere bei Grundstücks- und Immobiliengeschäften anfallen. Die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch sind dabei die zentralen Elemente.
Typischerweise ergeben sich die Notarkosten aus etwa 1 % des Kaufpreises für die Notarkosten und 0,5 % für die Grundbuchkosten. Zusätzlich zu diesen Kosten fallen auch Grundbuchgebühren und die Grunderwerbsteuer an. Auch die Gebühren für die Auflassungsvormerkung sind Teil der Notarkosten und werden in der Regel vom Käufer getragen.
Die Höhe der Notarkosten kann zudem durch die Komplexität des Vertrags und die Region, in der der Kauf stattfindet, beeinflusst werden. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren und die Gesamtkosten des Immobilienkaufs sorgfältig zu kalkulieren.
Beispielrechnung für Notarkosten
Um ein besseres Verständnis für die Höhe der Notarkosten zu bekommen, schauen wir uns ein konkretes Beispiel an. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro betragen die Notarkosten typischerweise 1,5 % des Kaufpreises. Das wären also etwa 4.500 Euro. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Gebühren zusammen und kann je nach Region und Aufwand variieren.
Zusätzlich zu den Notarkosten müssen auch die Gebühren des Grundbuchamts berücksichtigt werden. Diese betragen ebenfalls etwa 0,5 % des Kaufpreises, also 1.500 Euro. Insgesamt sollten Käufer also mit zusätzlichen Kosten von etwa 6.000 Euro bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro rechnen.
Aufgaben des Notars beim Hauskauf
Das Notariat übernimmt beim Hauskauf eine Vielzahl von Aufgaben, die für die rechtliche Sicherheit des Geschäfts unerlässlich sind. Eine seiner Hauptaufgaben ist die Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Dies ist besonders wichtig beim Hauskauf.
Durch die Beauftragung eines Notars wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und der Kaufvertrag rechtsgültig ist. Dies verhindert potenzielle rechtliche Probleme und bietet sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer Schutz.
Erstellung des Kaufvertrags
Der Notar ist verantwortlich für die Erstellung des Kaufvertrags und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Nachdem die Parteien zugestimmt haben, legt der Notar einen Termin für die Vertragsunterzeichnung fest. Er beurkundet dann den Kaufvertrag. Dieser Prozess gewährleistet, dass der Vertrag rechtsverbindlich ist und keine rechtlichen Unklarheiten bestehen.
Beim Notartermin erfolgt die Unterzeichnung des Vertrags und die Beurkundung durch den Notar. Dieser Schritt ist entscheidend, da er die rechtliche Gültigkeit des Vertrags sicherstellt und somit beide Parteien schützt.
Beurkundung des Vertrags
Nach der Genehmigung beider Parteien setzt der Notar einen Termin an, um den Kaufvertrag offiziell zu beurkunden. Beim Notartermin wird der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet und vom Notar beurkundet.
Die Genehmigung beider Parteien ist notwendig, damit der Notar den Vertrag beurkunden kann. Dieser Schritt stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und der Vertrag rechtsgültig ist.
Eintragung ins Grundbuch
Der Notar sorgt dafür, dass der neue Eigentümer nach der Beurkundung im Grundbuch eingetragen wird. Er sorgt dafür, dass die Auflassungsvormerkung im Grundbuchamt gelöscht wird. Gleichzeitig wird der neue Eigentümer notare eingetragen.
Für den Eigentümerwechsel ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, die der Notar ebenfalls einholt. Die Eigentumsübertragung im Grundbuch wird durch den Notar durchgeführt, wodurch der Kauf rechtlich abgeschlossen wird.
Notarkosten Rechner
Steuerliche Absetzbarkeit der Notarkosten
Notarkosten sind absetzbar, wenn die Immobilie nicht selbst bewohnt wird und zur Erzielung von Einnahmen dient. Für Unternehmen, deren Immobilien zum Betriebsvermögen gehören, können diese Kosten als Betriebsausgaben angegeben werden.
Privatkunden ohne Einnahmen aus der Immobilie können die Notarkosten in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Notarkosten für die Erstellung von Kaufverträgen und Grundbucheintragungen zählen zu den Anschaffungsnebenkosten und können abgeschrieben werden.
Tipps zur Senkung der Notarkosten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Notarkosten im Rahmen eines Hausverkaufs zu senken. Eine davon ist, auf ein Notaranderkonto zu verzichten, da diese Verwaltung durch den Notar kostenpflichtig ist. Auch die Beglaubigung der Grundschuld ist oft günstiger als die Beurkundung.
Durch direkte Zahlungen an den Verkäufer lässt sich ebenfalls Geld sparen. Diese Strategien können dazu beitragen, die Gesamtkosten beim Hauskauf zu reduzieren, insbesondere beim Kauf eines hauses.
Notarkosten bei Sonderfällen
Bei besonderen Gestaltungen wie Schenkungen oder Erbauseinandersetzungen können die Notarkosten höher ausfallen als bei einem regulären Verkauf oder Hauskauf. Bestimmte Sonderfälle, wie der Teilverkauf einer Immobilie mit Nießbrauchsrecht, können zusätzliche Notarkosten verursachen.
Verkäufer können auch zusätzliche Kosten tragen, etwa bei der Löschung einer eingetragenen Grundschuld. Insgesamt sollten Käufer immer die individuellen Umstände betrachten, um die Notarkosten und Notargebühren bei besonderen Fällen besser einschätzen zu können.
Unser Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Notarkosten ein wichtiger Bestandteil der Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf sind. Sie setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen und können je nach Kaufpreis und Komplexität des Vertrags variieren.
Durch eine sorgfältige Planung und das Verständnis der anfallenden Kosten können Käufer besser auf die finanziellen Anforderungen eines Hauskaufs vorbereitet sein. Mit den richtigen Tipps und Informationen lassen sich die Notarkosten auch senken.
Häufig gestellte Fragen
Die Notarkosten beim Hauskauf betragen in der Regel zwischen 1,5 % und 2 % des Kaufpreises. Es ist wichtig, diese Gebühren in Ihr Budget einzuplanen.
In der Regel übernimmt der Käufer die Notarkosten, jedoch sind individuelle Vereinbarungen möglich.
Ja, Notarkosten sind steuerlich absetzbar, sofern die Immobilie zur Erzielung von Einnahmen genutzt wird und nicht selbst bewohnt wird.
Um die Notarkosten zu senken, sollten Sie auf ein Notaranderkonto verzichten und die Zahlungen direkt an den Verkäufer tätigen.
Bei Schenkungen können die Notarkosten höher sein als bei einem regulären Hauskauf. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über mögliche finanzielle Belastungen zu informieren.
Disclaimer
Die Empfehlungen und Informationen aus diesem Ratgeber sind unverbindlich und ohne jede Gewähr und haben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.