Maklervertrag kündigen 2024: Tipps, Fristen & Vorlage

Sie wollen Ihren Maklervertrag kündigen? Hier erfahren Sie, wie Sie dies rechtssicher tun und welche Fristen Sie beachten müssen.

Maklervertrag kündigen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kündigung eines Maklervertrags kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie z.B. Unzufriedenheit mit der Leistung des Maklers oder geänderte Verkaufsabsichten.

  • Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen – befristete, unbefristete und qualifizierte Alleinaufträge – die unterschiedliche Kündigungsfristen und Regelungen haben.

  • Unbefristete Maklerverträge können von Immobilienverkäufern oder Kaufinteressenten jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden. Mit der Kündigung endet die Tätigkeit des Maklers sofort.

  • Eine schriftliche Kündigung ist zwingend erforderlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

  • Die Kündigungsfristen müssen strikt eingehalten werden, insbesondere bei Pflichtverletzungen des Maklers.

  • Aufwandsentschädigungen und Schadensersatzansprüche können bei vorzeitiger Kündigung des Maklervertrags entstehen.

  • Alternativen zur Kündigung, wie eine einvernehmliche Vertragsauflösung oder ein Wechsel des Maklers, sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden.

Inhaltsverzeichnis

Wann und warum einen Maklervertrag kündigen?

Es gibt verschiedene Gründe, warum man sich entschließt, einen Maklervertrag zu kündigen. Hier sind einige häufige Gründe:

  1. Unzufriedenheit mit der Leistung des Maklers: Vielleicht haben Sie das Gefühl, dass der Makler nicht genug Engagement zeigt oder dass die Marketingstrategien nicht effektiv sind.

  2. Private Veränderungen: Eine geänderte Verkaufsabsicht oder persönliche Umstände können eine Vertragskündigung erforderlich machen.

  3. Selbst einen Käufer gefunden: Es kann vorkommen, dass Sie selbst einen Käufer gefunden haben und den Makler daher nicht mehr benötigen.

Maklerverträge haben in der Regel eine Laufzeit von drei bis acht Monaten, was bedeutet, dass Sie möglicherweise warten müssen, bis der Vertrag abläuft, es sei denn, es gibt einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung. Es ist wichtig, sich über die genauen Kündigungsfristen und Bedingungen im Klaren zu sein, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Wenn Sie mit den Leistungen des Maklers unzufrieden sind oder andere Gründe für die Kündigung vorliegen, sollten Sie die Kündigungsmöglichkeiten sorgfältig prüfen.

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Arten von Maklerverträgen und ihre Kündigungsfristen

Maklerverträge lassen sich in verschiedene Arten unterteilen. Hierzu gehören einfache Maklerverträge, Makleralleinaufträge und qualifizierte Alleinaufträge. Diese Verträge können entweder befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Die Art des Maklervertrags und die spezifische Situation bestimmen die Kündigungsmöglichkeiten.

Ein einfacher Maklervertrag entsteht meist, wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Seit 2020 müssen Maklerverträge schriftlich festgehalten werden, besonders bei Immobilienverkäufen. Um den Überblick zu behalten, gehen wir im Folgenden genauer auf die verschiedenen Vertragsarten und ihre jeweiligen Kündigungsfristen ein.

Befristete Maklerverträge

Befristete Maklerverträge haben eine festgelegte Laufzeit, die in der Regel zwischen drei und acht Monaten liegt und automatisch nach Ablauf endet. Die angemessene Laufzeit beträgt normalerweise sechs Monate, kann aber bei schwer vermittelbaren Immobilien länger sein. Es ist wichtig, keine ungerechtfertigt langen Vertragslaufzeiten zu vereinbaren, da dies den Vertrag nichtig machen könnte.

Sollten Sie einen befristeten Maklervertrag kündigen wollen, ist dies nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht. In solchen Fällen muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Eine vorzeitige Kündigung kann auch durch gegenseitige Einigung erreicht werden.

Beachten Sie jedoch, dass bei einer Kündigung auch Aufwandsentschädigungen und Schadensersatzansprüche entstehen können.

Unbefristete Maklerverträge

Unbefristete Maklerverträge bieten mehr Flexibilität, da sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden können. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber die Vertragslaufzeit nicht abwarten muss, sondern den Vertrag jederzeit beenden kann. Es ist jedoch wichtig, dass der Makler unverzüglich alle Verkaufsbemühungen einstellt, sobald die Kündigung wirksam ist.

Sollte der Makler nach der Kündigung weiterhin Verkaufsaktivitäten durchführen, können rechtliche Konsequenzen und mögliche Schadensersatzansprüche entstehen. Da unbefristete Verträge ohne festgelegte Dauer sind, bieten sie beiden Parteien eine gewisse Sicherheit, dass der Vertrag jederzeit beendet werden kann.

Qualifizierte Alleinaufträge

Ein qualifizierter Alleinauftrag ist eine spezielle Form des Maklervertrags, bei dem der Makler das exklusive Recht zur Vermarktung der Immobilie hat. Der Verkäufer muss den Makler informieren, wenn er selbst einen Käufer findet, und verpflichtet sich, diesen an den Makler zu verweisen. Selbst wenn der Eigentümer selbst einen Käufer findet, ist die Provision trotzdem fällig. Ein solcher Makleralleinauftrag stellt sicher, dass der Makler für seine Dienstleistungen angemessen entlohnt wird.

Die Laufzeit eines qualifizierten Alleinauftrags ist meistens auf drei Monate begrenzt. Diese Art von Vertrag ist besonders bindend, da sie den Makler exklusiv in den Verkaufsprozess einbindet und dem Verkäufer weniger Flexibilität bietet. Eine fristlose Kündigung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und sollte gut überlegt sein.

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Rechtliche Grundlagen und Regelungen

Die rechtlichen Grundlagen und Regelungen, die für die Kündigung eines Maklervertrags gelten, sind vielfältig. Es wird empfohlen, Maklerverträge schriftlich abzuschließen, um spätere Beweisschwierigkeiten zu vermeiden. Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, gelten Maklerverträge in der Regel als unbefristet. Unbefristete Verträge bieten den Vorteil einer einfacheren Kündigung. Es ist einfacher, diese Verträge zu beenden.

Es ist wichtig, dass der Maklervertrag die Rechte und Pflichten beider Parteien klar definiert. Bei der Kündigung eines Maklervertrags können sowohl für Verkäufer:innen als auch Käufer:innen rechtliche Konsequenzen auftreten, insbesondere wenn Aufwendungen für Verkaufsbemühungen vereinbart wurden. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sollten immer beachtet werden, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

§ 627 BGB: Dienste höherer Art

§ 627 BGB regelt die außerordentliche Kündigung von Diensten höherer Art, zu denen auch Maklerverträge zählen. Dies ermöglicht eine fristlose Kündigung bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Maklers. Eine solche Pflichtverletzung kann einen wichtigen Grund für die Kündigung darstellen.

Es ist wichtig, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt. Diese muss innerhalb von maximal zwei Wochen nach Kenntnis der Pflichtverletzung erfolgen. Der Makler hat zudem das Recht, den Grund für die fristlose Kündigung zu erfahren, wenn er danach fragt.

Widerrufsrecht bei Maklerverträgen

Verbraucher haben das Recht, einen Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht gilt insbesondere, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wurde.

Makler sind verpflichtet, ihre Kunden über das bestehende Widerrufsrecht zu informieren. Unterlassen sie dies, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu ein Jahr verlängern. Der Widerruf kann formlos und schriftlich innerhalb der Widerrufsfrist erfolgen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung des Maklervertrags

Die Kündigung eines Maklervertrags sollte sorgfältig und methodisch erfolgen, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Eine schriftliche Kündigung ist zwingend erforderlich, um den Maklervertrag rechtsgültig zu beenden. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Fristen zu beachten, um eine reibungslose Kündigung zu gewährleisten.

Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen hilft, den Kündigungsprozess erfolgreich zu durchlaufen.

Schriftliche Kündigung vorbereiten

Die Kündigung eines Maklervertrags ist stets schriftlich vorzunehmen. Eine mündliche Kündigung ist nicht ausreichend. Dies stellt sicher, dass alle Parteien klare und überprüfbare Informationen haben. Achten Sie darauf, dass die Kündigung formal korrekt ist und alle erforderlichen Angaben enthält.

Die Kündigung sollte die vollständige Adresse des Maklers enthalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine klare Kennzeichnung der Kündigung sowie die Bitte um eine schriftliche Bestätigung sind ebenfalls wichtig.

Vorlage: Kündigungsschreiben Maklervertrag

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]

[Name des Maklers/der Maklerfirma]
[Adresse des Maklers/der Maklerfirma]
[PLZ Ort]

Datum: [Heutiges Datum]

Betreff: Kündigung des Maklervertrags [Vertragsnummer] für [Adresse der Immobilie]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den mit Ihnen am [Datum des Vertragsabschlusses] abgeschlossenen Maklervertrag über die Vermittlung der Immobilie [Adresse der Immobilie] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie, mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum des Vertragsendes schriftlich zu bestätigen.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle mit diesem Vertrag verbundenen Tätigkeiten eingestellt werden und dass keine weiteren Schritte ohne meine ausdrückliche Zustimmung unternommen werden.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen zu dieser Kündigung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für die bisherige Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift (falls per Post versendet)]
[Ihr Name]

Fristen einhalten

Es ist essenziell, die Kündigungsfristen zu ermitteln und rechtzeitig einzuhalten, insbesondere wenn eine automatische Verlängerung vereinbart wurde. Sollte eine Pflichtverletzung des Maklers vorliegen, haben Sie maximal zwei Wochen Zeit, um zu kündigen.

Um die Kündigung rechtssicher abzuschließen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen.

  2. Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.

  3. Dies bietet Ihnen einen Nachweis über die Zustellung.

  4. So vermeiden Sie potenzielle Streitigkeiten.

Übergabe und Nachweis der Kündigung

Für die formgerechte Kündigung eines Maklervertrags müssen formale Regeln eingehalten werden. Dazu gehört die eindeutige Kennzeichnung der Kündigung, die Angabe der Makleradresse und die Bitte um eine schriftliche Bestätigung.

Die Kündigung sollte als Einschreiben mit Rückschein versendet werden, um eine Bestätigung über die Zustellung zu gewährleisten. Dies bietet Ihnen rechtliche Sicherheit und verhindert Missverständnisse.

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Mögliche Kosten und Schadensersatzansprüche

In der Regel entstehen bei der Kündigung eines Maklervertrags keine direkten Kosten. Die tatsächlichen Kosten hängen jedoch vom Einzelfall ab. Wenn der Makler bereits mit der Vermarktung begonnen hat, können Aufwandsentschädigungen anfallen.

Es ist wichtig, die vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen, um mögliche finanzielle Verpflichtungen zu verstehen. Im Folgenden werden die häufigsten Kosten und Schadensersatzansprüche genauer erläutert.

Aufwandsentschädigungen

Aufwandsentschädigungen sind Zahlungen, die ein Makler verlangen kann, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Diese Entschädigung umfasst die tatsächlich entstandenen Aufwendungen, wie Telefonkosten, Kopien und Fahrtkosten.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Makler nur dann einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung hat, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Die Entschädigung darf zudem nicht in Höhe der Maklerprovision berechnet werden.

Schadenersatz bei Pflichtverletzung

Ein Maklervertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn der Makler seine vertraglichen Pflichten verletzt. In solchen Fällen können Ersatzansprüche entstehen, wenn die Kündigung unwirksam ist oder vertragliche Pflichten verletzt werden.

Der Makler kann Schadensersatz verlangen, wenn der Auftraggeber während eines Alleinauftrags einen weiteren Makler beauftragt. Diese Ansprüche können auch für entgangenen Gewinn geltend gemacht werden, wenn der Makler nachweisen kann, dass er einen Käufer hätte vermitteln können.

Alternativen zur Kündigung des Maklervertrags

Manchmal ist eine Kündigung des Maklervertrags nicht die beste Lösung. Es gibt Alternativen, die beide Parteien zufriedenstellen und rechtliche Konflikte vermeiden können. Eine einvernehmliche Lösung kann helfen, den Vertrag vorzeitig zu beenden, ohne dass es zu Streitigkeiten kommt.

Ein Wechsel des Maklers kann ebenfalls eine Möglichkeit sein, wenn die Zusammenarbeit mit dem aktuellen Makler nicht wie gewünscht verläuft. Es ist wichtig, die vertraglichen Rahmenbedingungen zu beachten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Lassen Sie uns diese Alternativen genauer betrachten.

Einvernehmliche Vertragsauflösung

Eine einvernehmliche Vertragsauflösung bietet beiden Parteien die Möglichkeit, den Maklervertrag ohne weitere Verpflichtungen zu beenden. Diese Option kann oft schneller und unkomplizierter sein als eine formale Kündigung. Zudem kann die Beibehaltung guter Beziehungen zum Makler von Vorteil sein, falls zukünftig erneut eine Zusammenarbeit gewünscht wird.

Eine einvernehmliche Lösung erfordert jedoch, dass beide Parteien bereit sind, Kompromisse einzugehen und eine Einigung zu erzielen. Es ist ratsam, alle Absprachen schriftlich in einer Vorlage festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wechsel des Maklers

Ein Wechsel des Maklers kann eine sinnvolle Alternative sein, wenn die Zusammenarbeit mit dem aktuellen Makler nicht zufriedenstellend ist. Dabei ist zu beachten, dass die vereinbarte Provision an den Makler gezahlt werden muss, wenn es zu einem Kontakt mit den Interessenten kommt.

Bei einem qualifizierten Alleinauftrag muss der Verkäufer den Makler informieren und sicherstellen, dass die Kaufinteressenten dem Makler zugeführt werden, um provisionspflichtige Kontakte herzustellen. Ein Wechsel des Maklers sollte sorgfältig geplant und die vertraglichen Bedingungen genau geprüft werden, um rechtliche Probleme bei den makleraufträgen zu vermeiden.

Häufige Fehler bei der Kündigung des Maklervertrags

Bei der Kündigung eines Maklervertrags können einige häufige Fehler auftreten, die vermieden werden sollten. Einer der häufigsten Fehler ist, keine schriftliche Form für den Maklervertrag zu wählen, was später zu Beweisschwierigkeiten führen kann.

Ein weiterer Fehler ist der Verzicht auf einen Alleinauftrag, wodurch der Makler bei erfolgreichem Selbstvermarktung des Eigentümers leer ausgehen könnte. Eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung aller vertraglichen und rechtlichen Aspekte kann helfen, diese Fehler beim Verkauf zu vermeiden.

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Unser Fazit

Die Kündigung eines Maklervertrags erfordert ein sorgfältiges Vorgehen und ein gutes Verständnis der verschiedenen Vertragsarten und rechtlichen Rahmenbedingungen. Ob befristete oder unbefristete Maklerverträge, qualifizierte Alleinaufträge oder die rechtliche Grundlage des § 627 BGB – jede Situation erfordert eine individuelle Betrachtung.

Durch eine schriftliche Kündigung, die Einhaltung der Kündigungsfristen und die Beachtung möglicher Kosten und Schadensersatzansprüche können rechtliche Probleme vermieden werden. Alternativen wie eine einvernehmliche Vertragsauflösung oder ein Maklerwechsel bieten zusätzliche Optionen. Informiert und vorbereitet können Sie selbstbewusst den besten Weg für Ihre spezifische Situation wählen.

Häufig gestellte Fragen

Ein unbefristeter Maklervertrag kann jederzeit gekündigt werden, während befristete Verträge nur unter bestimmten Bedingungen vorzeitig kündbar sind.

Die Fristen zur Kündigung eines Maklervertrags variieren je nach Vertragsart. Bei Pflichtverletzungen müssen Sie jedoch innerhalb von zwei Wochen kündigen.

Ja, bei einer Kündigung des Maklervertrags könnte eine Aufwandsentschädigung fällig werden, sofern im Vertrag festgelegt ist, dass der Makler bereits mit der Vermarktung begonnen hat.

Ja, Sie können den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen, sofern er außerhalb der Geschäftsräume des Maklers abgeschlossen wurde.

Wenn Sie während eines Alleinauftrags einen anderen Makler beauftragen, kann der erste Makler Schadensersatz verlangen, da Sie damit gegen die vertraglichen Obliegenheiten verstoßen.

Disclaimer

Die Empfehlungen und Informationen aus diesem Ratgeber sind unverbindlich und ohne jede Gewähr und haben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

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