Maklerprovision berechnen 2024: Wie hoch & wer zahlt?
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine bedeutende Entscheidung, die viele finanzielle Aspekte mit sich bringt. Ein wichtiger Faktor, den es zu berücksichtigen gilt, ist die Maklerprovision. Wussten Sie, dass die Höhe und Verteilung der Maklerkosten in Deutschland fest geregelt sind? Informieren Sie sich jetzt ausführlich, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden und eine solide finanzielle Planung zu gewährleisten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält.
- In Deutschland wird die Höhe der Maklerprovision in der Regel durch Provisionssätze festgelegt, die sich oft zwischen 3% und 7% des Kaufpreises bewegen.
- Die Maklerprovision bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses beträgt bundesweit maximal 2,38 Nettokaltmieten. Das entspricht zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Bei einer Kaltmiete von 1.000 € ergibt sich eine einmalige Maklerprovision von 2.380 €.
- Die Maklerprovision wird meist sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer getragen, wobei die genaue Aufteilung regional unterschiedlich ist.
- Seit der Neuregelung im Jahr 2020 muss die Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien mindestens zur Hälfte vom Verkäufer übernommen werden.
- Die Berechnung der Maklerprovision erfolgt auf Basis des Kaufpreises der Immobilie.
- Zusätzliche Kosten wie Mehrwertsteuer können die Maklerprovision weiter erhöhen.
- Es ist ratsam, die genaue Höhe der zu erwartenden Maklerprovision im Maklervertrag zu überprüfen und klar zu vereinbaren.
Was ist eine Maklerprovision?
Eine Maklerprovision ist eine Gebühr, die für die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers anfällt, wenn eine Immobilientransaktion erfolgreich abgeschlossen wird. Sie stellt eine Vergütung für die Vermittlungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen dar, die der Makler während des gesamten Verkaufs- oder Kaufprozesses erbringt.
Definition und Zweck
Die Maklerprovision ist eine Vergütung, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages erhält. Sie dient als Anreiz und Honorierung für die erbrachten Dienstleistungen.
Der Zweck der Maklerprovision besteht darin, den Makler für seine Bemühungen und den Einsatz seiner Expertise im Rahmen der Immobilienvermittlung zu entlohnen. Das umfasst die Marktanalysen, Besichtigungen und Abschlussverhandlungen.
Während in einigen Bundesländern Käufer und Verkäufer die Provision teilen, tragen in anderen oftmals ausschließlich die Käufer die Kosten. Mit den Änderungen ab 2024 könnten sich auch die Provisionsregelungen weiterentwickeln und an regionale Marktgegebenheiten anpassen.
Gesetzliche Regelungen
Die gesetzlichen Regelungen zur Maklerprovision unterlagen in Deutschland in den letzten Jahren mehreren Änderungen.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit das Bestellerprinzip für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Dies bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart.
Eine explizite Regelung zur Höhe der Maklerprovision existiert nicht. Stattdessen orientieren sich die Provisionen an den bundeslandspezifischen Sitten und Gepflogenheiten, die zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer schwanken können.
In den nächsten Jahren könnte es weitere Anpassungen geben, um die Transparenz und Fairness in der Provisionsgestaltung zu erhöhen. Diskutiert wird unter anderem eine stärkere Regulierung der Provisionshöhe und eine klare Standardisierung der Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Solche Maßnahmen könnten die Attraktivität des Immobilienmarkts steigern und das Vertrauen der Marktteilnehmer stärken.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Für Käufer
Für Käufer in Deutschland variiert die Maklerprovision je nach Bundesland und regionalen Gepflogenheiten zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Seit der Neuregelung im Jahr 2020 muss die Provision mindestens zur Hälfte vom Verkäufer übernommen werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart. In Ballungszentren sind die Provisionssätze tendenziell höher, was auf die hohe Nachfrage und den intensiven Wettbewerb zurückzuführen ist.
Für Verkäufer
Auch für Verkäufer kann die Höhe der Maklerprovision variieren, sie liegt jedoch ebenfalls im Bereich von 3,57% bis 7,14% des Kaufpreises. In einigen Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen. Verkäufer sollten darauf achten, die genauen Konditionen im Maklervertrag festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Je nach Vereinbarung können zusätzliche Dienstleistungen wie professionelle Fotografie, Marketing oder Rechtsberatung die Provision beeinflussen.
Für Mieter
Die Maklerprovision bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses wird bundesweit auf maximal 2,38 Nettokaltmieten festgelegt. Das bedeutet, dass zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei einer Kaltmiete von 1.000 € ergibt sich somit eine einmalige Maklerprovision von 2.380 €.
Für Mieter fällt in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Bestellerprinzips am 1. Juni 2015 in der Regel keine Maklerprovision an, sofern der Mieter die Wohnung nicht explizit über den Makler gesucht hat. Der Vermieter hat die Maklerprovision zu tragen, wenn er den Makler beauftragt hat. Somit reduziert sich die finanzielle Belastung für Mieter signifikant. Die Höhe der anfallenden Provision kann, abhängig von den individuellen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Makler, variieren. Mieter sollten dennoch die Mietvertragskonditionen sorgsam prüfen, um versteckte Kosten zu vermeiden.
Berechnung der Maklerprovision
Die Maklerprovision wird prozentual vom Kaufpreis der Immobilie berechnet. Dabei variiert der Prozentsatz zwischen den Bundesländern, typischerweise zwischen 3,57% und 7,14%, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Eine detaillierte Berechnung erfolgt in der Regel durch den Makler, basierend auf dem vereinbarten Vertrag sowie eventuellen Zusatzleistungen wie Marketing oder Rechtsberatung.
Provisionssätze nach Bundesland
Die typischen Provisionssätze für Makler variieren stark, abhängig von der Region, in der die Immobilie verkauft wird. In der Regel schwanken sie zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises.
In Bayern und Baden-Württemberg sind zum Beispiel etwas höhere Sätze häufig zu beobachten. Diese liegen oft näher an der Obergrenze der Spannweite.
In Berlin und Hamburg sind die Provisionssätze tradiert niedriger, was vor allem durch die höhere Marktdynamik begründet wird.
In ländlichen Gebieten können die Provisionssätze ebenfalls unterschiedlich ausfallen, oft gibt es hier einen engeren Spielraum zwischen Käufer und Verkäufer.
Im Premiumsegment des Immobilienmarktes sieht man häufiger individuelle Vereinbarungen, die je nach Umfang der Dienstleistungen variieren können. Hier kann die Provision höher, aber auch umfangreicher in den Leistungen sein.
Je nach Bundesland und Vertragsgestaltung kann es auch zu unterschiedlichen Kostenaufteilungen kommen, wobei in einigen Regionen der Käufer und in anderen der Verkäufer die Hauptlast trägt.
Faktoren, die die Höhe beeinflussen
Die Höhe der Maklerprovision wird von verschiedenen Faktoren bestimmt, die sowohl interne als auch externe Elemente umfassen.
Ein wesentlicher Einflussfaktor ist die Region, in der die Immobilie verkauft wird. In stark nachgefragten Gebieten wie Großstädten ist oftmals eine höhere Provision üblich.
Die Marktlage spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. In Zeiten hoher Nachfrage können Makler höhere Provisionssätze durchsetzen als in einem schwächeren Marktumfeld.
Die Art der Immobilie und deren spezifische Merkmale, wie etwa Lage, Größe oder Zustand, beeinflussen ebenso die Provisionshöhe. Hochwertige oder einzigartige Objekte ziehen häufig höhere Provisionen nach sich.
Nicht zuletzt können auch individuelle Vereinbarungen zwischen Makler und Auftraggeber, die spezifische Dienstleistungen und das Verkaufsvolumen berücksichtigen, die Höhe der Provision variieren.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Die Frage, wer die Maklerprovision zahlt, ist stark regionsabhängig und kann auch verhandelt werden. In einigen Bundesländern ist es üblich, dass der Käufer die volle Provision übernimmt, während in anderen Regionen der Verkäufer die Kosten trägt.
Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2020 gilt häufig das Prinzip des „Bestellerprinzips“. Dies bedeutet, dass in vielen Fällen derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Dies führt dazu, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer in Verhandlungen ihre jeweiligen Anteile an der Provision festlegen können, um eine faire Kostenverteilung zu erreichen.
Käufer oder Verkäufer
Bei der Frage, wer die Maklerprovision zahlt, gibt es unterschiedliche Regelungen und Gepflogenheiten in Deutschland.
- Bestellerprinzip: Die Person, die den Makler beauftragt, trägt die Kosten.
- Käuferprovision: Häufig zahlt der Käufer die volle Provision.
- Verkäuferprovision: In manchen Bundesländern übernimmt der Verkäufer die Kosten.
- Teilung der Provision: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision, oft je zur Hälfte.
Die Wahl des passenden Modells sollte individuell verhandelt werden.
Aufgrund regionaler Unterschiede ist es ratsam, sich lokal zu informieren.
Geben Sie in das Suchfeld den gewünschten Ort ein.
Regionale Unterschiede
Die Maklerprovision variiert regional erheblich.
In einigen Bundesländern Deutschlands zahlt der Käufer traditionell die gesamte Maklerprovision. In anderen Regionen hingegen, wie beispielsweise in Berlin und Brandenburg, wird die Provision häufig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Dies führt zu signifikanten Unterschieden in den Transaktionskosten je nach Standort der Immobilie.
Überregional gibt es aber keine einheitliche Regelung.
In Hamburg und Bremen ist es üblich, dass der Verkäufer die vollen Kosten übernimmt – ein oft verhandelter Punkt, der zu unterschiedlichsten Vereinbarungen führen kann.
Deshalb ist es essentiell, vor dem Immobilienkauf oder -verkauf stets die lokalen Gepflogenheiten zu recherchieren und möglicherweise auch rechtlichen Rat einzuholen. Eine klare Kenntnis der regionalen Besonderheiten kann entscheidend sein für eine erfolgreiche und kosteneffiziente Abwicklung der Transaktion.
Tipps zur Reduzierung der Maklerprovision
Eine Möglichkeit, die Maklerprovision zu senken, besteht in der Verhandlung mit dem Makler.
Wenn Sie frühzeitig Ihre Erwartungen und Interessen kommunizieren, können flexible Provisionsmodelle (z.B. Staffelmieten) zur Diskussion stehen, die sich positiv auf Ihre Kosten auswirken können.
Auch bieten “Online-Makler” oder “Hybrid-Makler” oft günstigere Modelle an, die den herkömmlichen Service zu einem Bruchteil der Kosten ermöglichen.
Verhandlung mit Maklern
Die Verhandlung mit einem Makler erfordert nicht nur Fingerspitzengefühl, sondern auch eine fundierte Kenntnis der Marktbedingungen und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine gute Vorbereitung ist dabei unerlässlich.
Es ist hilfreich, vergleichbare Angebote zu analysieren.
Dadurch können Sie eine realistische Verhandlungsbasis schaffen und wissen, welche Preise marktüblich sind.
Ein offenes und transparentes Gespräch über die eigenen Erwartungen hilft dem Makler, passende Lösungen zu finden.
Nehmen Sie sich die Zeit, die Provisionsstruktur eingehend zu verstehen und hinterfragen Sie, wo es Spielräume gibt. So können Sie eventuell Einsparungen erzielen.
Denken Sie daran, dass eine hohe Professionalität und marktgerechte Bewertung auch für Sie von Vorteil ist. Stellen Sie sicher, dass Sie und der Makler die gleichen Ziele verfolgen.
Provisionsfreie Alternativen
Provisionsfreie Alternativen sind für viele Immobilienkäufer und -verkäufer eine attraktive Option, um Kosten zu sparen und Transparenz zu fördern.
Eine beliebte Möglichkeit, um ohne Maklerprovision zu agieren, ist der direkte Verkauf. Verkäufer können ihre Immobilie über Online-Plattformen wie immobilien.de oder eBay Kleinanzeigen selbst inserieren und verwalten. Hierdurch entfallen die oft erheblichen Provisionsgebühren, die normalerweise an einen Makler gezahlt werden müssten.
Des Weiteren gibt es spezialisierte Plattformen, die auf provisionsfreie Immobilienangebote fokussiert sind. Diese Seiten bieten oft umfangreiche Funktionen zur Selbstvermarktung an, inklusive der Möglichkeit, professionelle Exposés zu erstellen und rechtliche Dokumente zu verwalten.
Während provisionsfreie Alternativen viele Vorteile bieten, ist es wichtig, den Aufwand und die Verantwortung zu bedenken, die damit verbunden sind. Die komplette Abwicklung eines Immobilienverkaufs erfordert Kenntnisse in Marketing, Vertragswesen und rechtlichen Aspekten, die sonst ein Makler übernimmt. Eine gründliche Vorbereitung und gegebenenfalls die Hinzuziehung eines Fachanwalts oder Notars sind daher ratsam.
Unser Fazit
Die Maklerprovision spielt eine entscheidende Rolle bei Immobilientransaktionen und variiert je nach Region und Marktgegebenheiten stark. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2020 gilt das Bestellerprinzip, was zu mehr Flexibilität und Verhandlungsspielraum bei der Provisionsaufteilung führt. Käufer und Verkäufer sollten sich gut informieren und lokale Regelungen sowie typische Provisionssätze kennen, um eine faire und kosteneffiziente Transaktion sicherzustellen. Die Verhandlung mit Maklern und die Nutzung provisionsfreier Alternativen können darüber hinaus helfen, die Maklerkosten zu reduzieren und finanzielle Planungssicherheit zu erhöhen. Eine fundierte Marktkenntnis und professionelle Beratung sind dabei unerlässlich.
Häufig gestellte Fragen zur Maklerprovision
Eine umfassende FAQ, um Ihre Fragen zu Maklerkosten beim Immobilienkauf und -verkauf zu beantworten.
Eine Gebühr, die für die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers bei der Vermittlung eines Kaufvertrags anfällt.
Die Provisionssätze variieren je nach Region und liegen typischerweise zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.
Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Provision zahlt, der den Makler beauftragt hat, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart.
Ja, in einigen Bundesländern zahlt meist der Käufer, während in anderen die Provision geteilt wird oder der Verkäufer sie alleine trägt.
Ja, die Provision kann oft verhandelt werden. Ein offenes Gespräch über Erwartungen und marktübliche Preise ist hierbei hilfreich.
Seit Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip, und die Provisionshöhe variiert nach regionalen Gepflogenheiten. Anpassungen zur Erhöhung der Transparenz sind in Diskussion.
Sie wird prozentual vom Kaufpreis der Immobilie berechnet, typischerweise zwischen 3,57% und 7,14%, inklusive Mehrwertsteuer.
In Bayern und Baden-Württemberg höhere Sätze (nahe 7,14%), in Berlin und Hamburg niedrigere Sätze durch höhere Marktdynamik.
Ein Prinzip, das besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, die Provision zahlt, es sei denn, es gibt eine abweichende vertragliche Regelung.
Disclaimer
Die Empfehlungen und Informationen aus diesem Ratgeber sind unverbindlich und ohne jede Gewähr und haben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.