Mieteinnahmen versteuern 2025: Alle Infos & Rechner

Mieteinnahmen versteuern - Alle Infos & Rechner

Wenn Sie Einnahmen aus Vermietung erzielen, sind diese steuerpflichtig. Doch wie genau versteuert man Mieteinnahmen? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig sind, welche Kosten Sie absetzen können und wie Sie die Anlage V korrekt ausfüllen. Zudem geben wir Ihnen Tipps, um die Steuerbelastung zu reduzieren und zeigen Beispiele zur Versteuerung von Mieteinnahmen. Außerdem ist es wichtig, die Mieteinnahmen versteuern zu können, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Einkünfte aus Vermietung umfassen nur die Kaltmiete und müssen im Jahr ihres Eingangs versteuert werden, wobei Werbungskosten abgezogen werden können.

  • Der Grundfreibetrag liegt bei 10.908 Euro für Alleinstehende und ermöglicht steuerfreie Mieteinnahmen bis zu dieser Grenze, während Verluste aus Vermietung die Steuerlast senken können.

  • Vermieter können verschiedene Kosten, einschließlich Abschreibungen und Werbungskosten, steuerlich geltend machen, um ihre Steuerbelastung zu reduzieren.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehen sich auf die entgeltliche Überlassung von Immobilien und bestimmten Rechten. Im Gegensatz zum bürgerlichen Recht ist der steuerliche Begriff der Vermietung und Verpachtung viel umfassender. Hierunter fallen nicht nur klassische Mietverträge über Wohnungen, sondern auch die Verpachtung von Grundstücken und gewerblichen Immobilien sowie die Vermietung einer Wohnung.

Ein wichtiger Punkt, den man verstehen sollte, ist, dass nur die Kaltmiete und nicht die Warmmiete versteuert wird. Das bedeutet, dass die Nebenkosten, die der Mieter zusätzlich zur Miete zahlt, nicht in die steuerlichen Einkünfte einfließen. Diese Unterscheidung ist wichtig, um die korrekten Mieteinnahmen zu ermitteln und diese in der Steuererklärung anzugeben.

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Wie werden Mieteinnahmen versteuert?

Mieteinnahmen zählen zu den steuerpflichtigen Einkünften gemäß § 21 Einkommensteuergesetz (EStG). Das bedeutet, dass sie grundsätzlich versteuert werden müssen. Dabei handelt es sich um sogenannte Überschusseinkünfte, die nach Abzug der Werbungskosten versteuert werden. Werbungskosten umfassen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, wie beispielsweise Reparaturkosten oder Finanzierungskosten.

Privatpersonen, die Mieteinnahmen erzielen, müssen diese in ihrer Steuererklärung angeben. Hierfür dient die Anlage V, in der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung detailliert aufgeführt werden müssen. Es ist wichtig, die Mieteinnahmen im Jahr des Zuflusses zu versteuern, was bedeutet, dass die Einnahmen im Jahr ihres Eingangs versteuert werden müssen.

Auch wenn Sie als Vermieter hauptberuflich Arbeitnehmer sind, müssen Sie jährlich eine Steuererklärung abgeben. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Zuflussprinzip, nach dem die Mieteinnahmen im Jahr ihres Eingangs versteuert werden. Dies bedeutet, dass auch Vorauszahlungen oder Nachzahlungen in dem Jahr versteuert werden müssen, in dem sie tatsächlich auf Ihrem Konto eingegangen sind.

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Welche Kosten können Vermieter steuerlich absetzen?

Als Vermieter können Sie eine Vielzahl von Kosten steuerlich geltend machen. Hierzu zählen beispielsweise die lineare Abschreibung von 2 % des Gebäudewertes über 50 Jahre sowie die degressive Abschreibung, die in den ersten Jahren bis zu 5 % der Anschaffungskosten ermöglicht. Für Neubauten gibt es zudem eine Sonderabschreibung, die in den ersten vier Jahren höhere Abzüge erlaubt.

Laufende Grundstückskosten wie Grundsteuer oder Müllgebühren können ebenfalls als Werbungskosten abgezogen werden. Auch Fahrt- und Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung entstehen, sind absetzbar. Wichtig ist, dass Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, um die abzugsfähigen Beträge korrekt zu ermitteln.

Zu den absetzbaren Kosten zählen auch Renovierungs- und Erhaltungsaufwendungen. Diese können sofort abgesetzt werden, wenn sie nicht die 15 %-Grenze überschreiten. Größere Reparaturkosten, die diese Grenze überschreiten, müssen über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden.

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Höhe der Steuern auf Mieteinnahmen

Der persönliche Steuersatz für Mieteinnahmen liegt zwischen 14 % und 42 % und hängt von der gesamten Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Die steuerliche Behandlung von Mieteinnahmen erfolgt nach einem progressiven Einkommensteuersatz, der sich mit steigendem Einkommen erhöht. Das bedeutet, je höher Ihr Gesamteinkommen, desto höher der Steuersatz, den Sie auf Ihre Mieteinnahmen zahlen müssen.

Ein wichtiger Punkt ist der Grundfreibetrag, der bei Alleinstehenden bei 10.908 Euro liegt und bei Verheirateten das Doppelte beträgt. Verluste aus Vermietung können die Steuerlast verringern, indem sie das zu versteuernde Einkommen senken und mit anderen Einkünften verrechnet werden können.

Steuerfreibeträge und Freigrenzen bei Mieteinnahmen

Der Grundfreibetrag für die Versteuerung von Mieteinnahmen liegt bei 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.818 Euro für Verheiratete. Das bedeutet, dass Mieteinnahmen bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben. Darüber hinaus gibt es eine Freigrenze von 520 Euro jährlich, unterhalb derer Mieteinnahmen steuerfrei bleiben.

Für die gewerbliche Vermietung gibt es einen jährlichen Freibetrag. Dieser beträgt 24.500 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass die Freigrenze für dauerhafte Vermietungen bei 410 Euro jährlich liegt, abzüglich der Werbungskosten. Bei der Untervermietung gelten diese Freigrenzen nur bei vorübergehender Vermietung.

Verluste aus Vermietung und Verpachtung

Verluste aus der Vermietung können die Steuerlast erheblich senken, da sie vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Diese Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden, was die Steuerlast weiter verringern kann. Es ist wichtig, dass alle Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie entstehen, korrekt in der Steuererklärung aufgeführt werden.

Ein Verlust tritt ein, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Um diese Verluste geltend zu machen, müssen die entsprechenden Ausgaben im Rahmen der Steuererklärung aufgeführt werden. Die Einkunftserzielungsabsicht, also die Absicht, mit der Vermietung Gewinne zu erwirtschaften, muss nachgewiesen werden.

Bei gewerblichen Immobilien kann die fehlende Nachweisung der Einkunftserzielungsabsicht dazu führen, dass Verluste steuerlich nicht anerkannt werden. Wenn eine Immobilie über viele Jahre leer steht, spricht dies gegen die Einkünfteerzielungsabsicht und Steuerverluste können nicht anerkannt werden.

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Umsatzsteuer bei Vermietung

Die Umsatzsteuerpflicht auf Mieteinnahmen hängt davon ab, ob der Vermieter die Umsatzsteueroption gewählt hat oder ob die Mieteinnahmen an Unternehmer fließen. Um den Vorsteuerabzug geltend zu machen, muss der Vermieter dem Mieter eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen und die Mietverträge auf den Vorsteuerabzug ausgerichtet sein.

Um vorsteuerabzugsberechtigt zu bleiben, muss der Vermieter regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Bei gewerblicher Vermietung sind zusätzliche Dienstleistungen entscheidend für die steuerliche Einstufung der Einnahmen.

Besonderheiten bei Untervermietung

Einnahmen aus der Untervermietung bleiben steuerfrei, solange sie 520 Euro im Jahr nicht überschreiten. Wenn die Einnahmen diese Grenze überschreiten, müssen alle Einnahmen versteuert werden, nicht nur der übersteigende Betrag. Dies bedeutet, dass selbst geringe Überschreitungen zu einer vollständigen Steuerpflicht führen können.

Werbungskosten wie Gebühren für Vermietungsplattformen oder Möbel können von den Einnahmen abgezogen werden. Die steuerfreie Einnahmegrenze gilt auch für kurzfristige Vermietungen über Plattformen wie Airbnb.

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Steuerliche Folgen bei Nichtversteuerung von Mieteinnahmen

Die Nichtversteuerung von Mieteinnahmen kann als Steuerhinterziehung gewertet werden, was zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen kann. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung kann das Finanzamt eine umfassende Prüfung einleiten, um die tatsächlichen Einkünfte zu ermitteln. Dabei hat das Finanzamt das Recht, Informationen von Dritten wie Nachbarn oder Mietern einzuholen.

Das Finanzamt kann mögliche Mieteinnahmen durch Daten von Notaren bei Hauskäufen oder vom Amtsgericht bei Erbschaften erfahren. Vertragliche Vereinbarungen müssen dem Finanzamt auf Anfrage vorgelegt werden, um die Einkunftserzielungsabsicht nachvollziehen zu können. Bis zu zehn Jahre können bisher nicht erklärte Einkünfte rückwirkend versteuert werden.

Tipps zur Reduzierung der Steuerbelastung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Neuer Wohnraum, der geschaffen wird, kann eine Sonderabschreibung bieten, die bis zu 5 % der Kosten in den ersten vier Jahren zusätzlich zur normalen Abschreibung ermöglicht. Die degressive Abschreibung erlaubt es, in den ersten sechs Jahren jährlich 5 % der Gebäudeanschaffungskosten abzuschreiben.

Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH kann steuerliche Vorteile bieten, indem sie das Privatvermögen schützt und eine gerechte Vererbung ermöglicht. Werbungskosten können nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem die Ausgaben tatsächlich getätigt wurden, gemäß dem Zu- und Abflussprinzip.

Durch Absetzung einer Reihe an Ausgaben, insbesondere in den ersten Jahren nach Anschaffung, können Vermieter Steuern sparen.

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Anleitung zum Ausfüllen der Anlage V

Die Einkünfte aus Mietzahlungen müssen in der Steuererklärung in der Anlage V angegeben werden. Diese Anlage ist für Personen relevant, die Einkünfte durch Vermietung oder Verpachtung generieren. Auf der ersten Seite der Anlage V sind grundlegende Informationen wie Name, Steuernummer und das Jahr der Steuererklärung anzugeben.

Die Höhe der Mieteinnahmen wird in spezifischen Zeilen der Anlage V aufgeführt, getrennt nach der Anzahl der Wohnungen und deren Kaltmieten. Es ist wichtig, alle relevanten Felder korrekt auszufüllen, um die Steuererklärung fehlerfrei abzugeben und mögliche Nachfragen vom Finanzamt zu vermeiden.

Beispiele für die Versteuerung von Mieteinnahmen

Die Versteuerung von Mieteinnahmen erfolgt auf Grundlage des tatsächlich zu versteuernden Betrags, der nach Abzug von Werbungskosten ermittelt wird. Beispielsweise müssen bei jährlichen Mieteinnahmen von 8.000 Euro und abzugsfähigen Werbungskosten von 7.400 Euro nur 600 Euro steuer werden.

Ein Beispiel für Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen von 15.000 Euro zeigt, dass auf 1.000 Euro Mieteinnahmen 49,10 Euro Steuern anfallen. Ein weiteres Beispiel verdeutlicht die Steuerbelastung bei einem höheren Jahreseinkommen: Bei einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro liegt die Steuerbelastung auf 1.000 Euro Mieteinnahmen bei 177,60 Euro.

Bei jährlichen Mieteinnahmen von 12.000 Euro und abzugsfähigen Kosten von 10.000 Euro müsste nur ein Betrag von 2.000 Euro versteuert werden.

Steuertipps für spezielle Vermietungssituationen

Einige Vermietungssituationen erfordern spezielle steuerliche Überlegungen. Dazu gehören die Vermietung an Angehörige, kurzfristige Vermietungen über Plattformen wie Airbnb und die gewerbliche Vermietung. Jede dieser Situationen bringt eigene Herausforderungen und Chancen mit sich.

Im Folgenden werden spezifische Steuertipps für diese besonderen Vermietungssituationen vorgestellt, um Ihnen zu helfen, Ihre Steuerlast zu optimieren und potenzielle Fallstricke zu vermeiden.

Vermietung an Angehörige

Die steuerliche Behandlung von Mieteinnahmen aus der Vermietung an Angehörige kann von der marktüblichen abweichen. Um steuerliche Vorteile zu erhalten, sollte die Miete mindestens 50 % der ortsüblichen Miete betragen.

Es ist wichtig, die Mietverträge schriftlich festzuhalten, um steuerliche Probleme zu vermeiden.

Kurzfristige Vermietung über Plattformen wie Airbnb

Einnahmen aus kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb sind steuerpflichtig. Es gibt eine Freigrenze von 520 Euro pro Jahr; Einnahmen, die darüber liegen, müssen vollständig versteuert werden.

Die Finanzverwaltung überprüft verstärkt die Vermietungseinkünfte, da Daten von Plattformen wie Airbnb an die Finanzämter weitergegeben werden.

Gewerbliche Vermietung

Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH kann steuermindernd sein und das Privatvermögen schützen.

Jedoch kann die Auslagerung von Immobilien in eine vermögensverwaltende GmbH Grunderwerbsteuerpflicht aufgrund des Eigentümerwechsels nach sich ziehen.

Unser Rechner für die Mieteinnahmen

Unser Mietsteuer-Rechner ist ein nützliches Tool, um Ihre steuerliche Belastung durch Mieteinnahmen zu berechnen. Mit diesem Rechner können Sie Ihre Steuerabgaben genau abschätzen und Ihre finanzielle Planung optimieren. Geben Sie einfach Ihr jährliches Einkommen, die Höhe der Mieteinnahmen und die entsprechenden Werbungskosten ein, um eine präzise Berechnung zu erhalten. Beachten Sie bitte, dass die Ergebnisse des Rechners lediglich als Orientierung dienen und eine fachliche Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen können.

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Unser Fazit

Die korrekte Versteuerung von Mieteinnahmen ist essenziell, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Steuerlast zu optimieren. Indem Sie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung richtig deklarieren, alle abzugsfähigen Kosten geltend machen und sich über spezielle Steuertipps informieren, können Sie Ihre finanzielle Situation erheblich verbessern.

Letztendlich bietet die richtige Herangehensweise an die Versteuerung von Mieteinnahmen nicht nur Sicherheit, sondern auch finanzielle Vorteile. Nutzen Sie die aufgezeigten Tipps und Strategien, um als Vermieter erfolgreich zu sein und gleichzeitig Ihre Steuerlast zu minimieren.

Häufig gestellte Fragen

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind die Einnahmen, die aus der entgeltlichen Überlassung von Immobilien oder bestimmten Rechten resultieren, einschließlich Kaltmiete und Pachteinnahmen. Diese Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer und müssen entsprechend angegeben werden.

Mieteinnahmen werden in der Steuererklärung in der Anlage V angegeben, wobei zwischen Kaltmiete und Nebenkosten differenziert werden muss. Es ist wichtig, diese Informationen präzise und entsprechend den Vorgaben der Finanzbehörden einzutragen.

Vermieter können Abschreibungen, laufende Grundstückskosten, Fahrtkosten sowie Renovierungskosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Diese Abzüge tragen dazu bei, die steuerliche Belastung der Vermieter zu reduzieren.

Wenn Sie Ihre Mieteinnahmen nicht versteuern, riskieren Sie rechtliche Konsequenzen wie Strafzahlungen oder Nachforderungen des Finanzamts. Es ist daher ratsam, alle Einkünfte ordnungsgemäß zu melden.

Ja, es existiert ein Grundfreibetrag von 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.818 Euro für Verheiratete. Zudem gilt eine Freigrenze von 520 Euro pro Jahr für vorübergehende Vermietung.

Disclaimer

Die Empfehlungen und Informationen aus diesem Ratgeber sind unverbindlich und ohne jede Gewähr und haben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

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