Maklerprovision berechnen 2024: Wie hoch & wer zahlt?

Maklerprovision

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder mieten möchten, ist es wichtig zu wissen, wie man die Maklerprovision berechnen kann. Hier erfahren Sie, welche Faktoren bei der Berechnung eine Rolle spielen und wie Sie die genaue Summe ermitteln können.

Provisionssätze nach Bundesland

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Maklerprovision ist die Gebühr, die Makler für ihre Dienste bei der Vermittlung von Immobilien erhalten. Sie variiert je nach Region und individueller Vereinbarung.

  • Bei Vermietungen ist die Maklerprovision gesetzlich auf maximal zwei Nettokaltmieten begrenzt. Bei Verkäufen liegt sie in der Regel zwischen drei und acht Prozent des Kaufpreises.

  • Die Maklerprovisionen sind verhandelbar, was bedeutet, dass Käufer und Verkäufer die Kostenaufteilung individuell vereinbaren können.

  • Die Höhe der Maklerprovision hängt stark von regionalen Marktbedingungen und den spezifischen Vereinbarungen im Maklervertrag ab.

  • Käufer und Verkäufer können die Maklerprovision aufteilen, um die finanzielle Belastung zu verringern. Dies ist besonders nach der Gesetzesänderung von 2020 relevant.

  • Maklerprovisionen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden, was insbesondere für Verkäufer von Vorteil sein kann.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Maklerprovision?

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Gebühr, die ein Makler für seine erfolgreiche Vermittlung erhält. Sie wird fällig, sobald ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Die Höhe dieser Gebühr kann variieren und wird im Maklervertrag festgelegt. Die Maklercourtage wird ebenfalls im Vertrag geregelt.

Ein Immobilienmakler investiert viel Zeit und Ressourcen in die Vermittlung von Immobilien. Von der Erstellung professioneller Immobilienanzeigen über die Durchführung von Besichtigungen bis hin zu Verhandlungen – all diese Tätigkeiten rechtfertigen die Maklerprovisionen, die sowohl Käufer als auch Verkäufer oder Mieter und Vermieter betreffen können. Eine Maklerin kann dabei eine wichtige Rolle spielen.

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Wann darf eine Maklerprovision verlangt werden?

Ein Immobilienmakler darf eine Provision verlangen, wenn eine schriftliche Vereinbarung zwischen ihm und dem Kunden besteht, die die Höhe und Fälligkeit der Provision festlegt. Dies ist besonders wichtig, um klarzustellen, welche Leistungen der Makler erbringt und welche Vergütung dafür erwartet wird.

Gesetzlich ist die Maklerprovision für Vermietungen auf maximal zwei Nettokaltmieten begrenzt. Zudem darf ein Makler grundsätzlich keine Provision von beiden Seiten verlangen, es sei denn, es gibt eine klare vertragliche Regelung.

Versuche, die Maklerprovision zu umgehen, sind ebenfalls nicht ratsam, da der Makler seine Ansprüche auch nach Vertragsablauf geltend machen kann.

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Berechnung der Maklerprovision

Die Berechnung der Maklerprovision hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei Mietverträgen ist die Provision auf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt. Diese Begrenzung sorgt dafür, dass die Kosten für Mieter überschaubar bleiben.

Für den Verkauf von Immobilien wird die Provision oft aus dem Gesamtverkaufspreis vor Abzug von Steuern berechnet. Die genaue Höhe der Maklerprovision wird in einem schriftlichen Vertrag zwischen dem Makler und dem Kunden festgelegt. Diese Transparenz ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden.

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Berechnungsbeispiele für Vermietungen

Bei Vermietungen können maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer als Maklerprovision verlangt werden. Dies bedeutet, dass wenn die Nettokaltmiete einer Wohnung 1.000 Euro beträgt, die Maklerprovision maximal 2.000 Euro plus Mehrwertsteuer betragen darf. Die Miete spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Die Höhe der Maklergebühr wird üblicherweise auf die vereinbarte Nettokaltmiete berechnet. Zum Beispiel, wenn die Nettokaltmiete 800 Euro beträgt, dann wäre die Maklerprovision 1.600 Euro plus Mehrwertsteuer. Dies verdeutlicht, wie wichtig die Kenntnis der Mietkosten für die Berechnung der Maklerkosten ist.

Berechnungsbeispiele für Verkäufe

Beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien liegt die Maklerprovision in der Regel zwischen drei und acht Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese Schwankungen hängen von der Region und den spezifischen Vereinbarungen mit dem Makler ab.

Ein konkretes Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro beträgt die Maklerprovision in Münster 19.000 Euro. Diese Summe setzt sich aus einem festen Prozentsatz des Verkaufspreises zusammen, der regional variieren kann.

Ein weiteres Beispiel: Für eine Eigentumswohnung mit einem Kaufpreis von 150.000 Euro könnte die Maklerprovision 10.710 Euro betragen. Häufig wird ein Prozentsatz von mindestens 4,75 Prozent bis 7,14 Prozent des Verkaufspreises als Maklerprovision berechnet.

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Wer zahlt die Maklerprovision?

Vor der Gesetzesänderung von 2020 trugen die Käufer in einigen Bundesländern wie Hessen und Brandenburg die gesamte Maklerprovision. Die neue Regelung von 2020 ermöglicht es jedoch, dass Käufer und Verkäufer sich die Maklerprovision teilen, was die finanzielle Belastung des Käufers verringert.

Die Verantwortung für die Zahlung der Maklerprovision bei Verkäufen hängt vom spezifischen Maklervertrag ab. Es ist daher wichtig, die Details im Vertrag genau zu prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.

Bestellerprinzip bei Vermietungen

Beim Mieten von Wohnungen ist die Maklerprovision in der Regel durch das Bestellerprinzip geregelt, wonach derjenige, der den Makler beauftragt, für die Provision aufkommt. Dies gilt sowohl für Mieter als auch für Vermieter.

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige, der den Makler zuerst beauftragt, die Provision zahlen muss. Dies sorgt für Klarheit und Transparenz bei der Beauftragung und Bezahlung von Maklern.

Provisionsteilung bei Verkäufen

Beim Verkauf teilen sich Käufer und Verkäufer häufig die Maklerprovision, die im Vertrag festgelegt ist. In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision, außer es wurde etwas anderes im Vertrag vereinbart.

Die Höhe der Maklerprovision kann oft beeinflusst werden, insbesondere wenn der Verkäufer unter Druck steht, schnell zu verkaufen. Vor Dezember 2020 teilten sich Käufer und Verkäufer die Provision oder der Käufer übernahm einen höheren Anteil.

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Kann die Maklerprovision verhandelt werden?

Ja, Maklerprovisionen sind frei verhandelbar. Die Technik des ‘Angebots und Gegenangebots’ kann helfen, den Verhandlungsrahmen effektiv zu steuern. Das Setzen eines Ankerpreises zu Beginn der Verhandlungen kann die eigene Position der Maklers verbessern.

Emotionale Kontrolle ist wichtig, um während der Verhandlungen rational zu bleiben und nicht überzureagieren.

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Steuerliche Absetzbarkeit der Maklerprovision

Verkäufer können die Maklergebühren steuerlich absetzen, wenn ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn vorliegt. Ein Veräußerungsgewinn wird ermittelt als Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten zuzüglich Werbungskosten.

Bei Privatvermögen muss der Veräußerungsgewinn versteuert werden, wenn die Immobilie vermietet war und weniger als zehn Jahre im Besitz war. Vermieterinnen und Vermieter haben die Möglichkeit, die Maklerkosten steuerlich abzusetzen. Dies bietet ihnen einen finanziellen Vorteil beim Immobilienverkauf.

Rücktritt vom Maklervertrag

Kunden haben das Recht, Maklerverträge, die als Fernabsatzverträge gelten, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Vor Abschluss des Vertrags ist der Makler verpflichtet, eine schriftliche Widerrufsbelehrung zur Verfügung zu stellen.

Um die Frist von 14 Tagen einzuhalten, müssen Kunden den Widerruf schriftlich einreichen. Falls ein Kunde möchte, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird, ist eine ausdrückliche schriftliche Anfrage erforderlich.

Bei fristgerechtem Widerruf muss der Makler bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten, hat jedoch Anspruch auf einen Wertersatz für erbrachte Leistungen.

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Unterschiede der Maklerprovision in den Bundesländern

Die Höhe der Maklerprovision variiert je nach Region und liegt in der Regel zwischen drei und acht Prozent des Kaufpreises. Diese Unterschiede sind auf die unterschiedlichen Marktbedingungen und gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern zurückzuführen.

In Niedersachsen und Bremen liegen die Provisionssätze zwischen 4,76 % und 5,95 %. In Hamburg liegt die Maklerprovision bei etwa 6,25 %, während viele andere Bundesländer einen Standardwert von 7,14 % etabliert haben. In Thüringen beträgt die Maklerprovision 7,14 %, was bedeutet, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer jeweils 3,57 % zahlen.

Unser Fazit

In diesem Leitfaden haben wir die wesentlichen Aspekte der Maklerprovision beleuchtet. Von der Definition und Berechnung bis hin zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und regionalen Unterschieden – das Verständnis dieser Faktoren kann Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen bei Ihrer nächsten Immobilientransaktion zu treffen.

Abschließend lässt sich sagen, dass es sich immer lohnt, die Maklerprovision genau zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln. Mit diesem Wissen sind Sie gut gerüstet, um die besten Konditionen für Ihre Bedürfnisse zu erzielen.

Häufig gestellte Fragen

Eine Maklerprovision darf verlangt werden, wenn eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Makler und dem Kunden vorliegt, die die Höhe und Fälligkeit der Provision klar definiert.

Die Maklerprovision bei Vermietungen beträgt maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese Regelung sorgt für Transparenz und schützt Mieter vor überhöhten Kosten.

Die Maklerprovision bei Vermietungen wird nach dem Bestellerprinzip von demjenigen bezahlt, der den Makler beauftragt hat. In der Regel ist dies der Vermieter.

Ja, die Maklerprovision ist verhandelbar, und Strategien wie das Setzen eines Ankerpreises können dabei unterstützen, den Verhandlungsrahmen effektiv zu gestalten.

Die Maklerprovisionen unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern und liegen meist zwischen drei und acht Prozent des Kaufpreises. In Niedersachsen und Bremen betragen die Sätze zwischen 4,76 % und 5,95 %, während Thüringen mit 7,14 % höhere Provisionen aufweist.

Disclaimer

Die Empfehlungen und Informationen aus diesem Ratgeber sind unverbindlich und ohne jede Gewähr und haben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

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