Renovierungskosten absetzen 2024: Tipps für Ihre Steuererklärung

Möchten Sie Renovierungskosten absetzen? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten Sie steuerlich geltend machen können und wie Sie diese richtig angeben.

Renoviserungskosten absetzen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Renovierungskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie als Erhaltungsaufwand klassifiziert sind, jedoch sind Materialkosten bei Eigenregie nicht absetzbar.
  • Materialkosten sind nicht als Handwerkerkosten absetzbar. Bis zu 1.200 Euro jährlich können jedoch als Sonderausgaben direkt von der Steuer abgezogen werden.
  • Um Renovierungskosten steuerlich geltend zu machen, müssen klare Nachweise und Dokumentationen erbracht werden, insbesondere für umfangreiche Renovierungsarbeiten und energetische Sanierungen.
  • Kleinere Renovierungskosten bis zu 4.000 Euro können sofort abgesetzt werden, während Herstellungsaufwand über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben werden muss.
  • Erhaltungsaufwand mindert das zu versteuernde Einkommen sofort, während Herstellungsaufwand über mehrere Jahre verteilt werden muss.
  • Für die steuerliche Absetzbarkeit müssen Rechnungen und Quittungen sorgfältig aufbewahrt und auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden können.
  • Energetische Sanierungen können steuerlich abgesetzt werden, wenn sie von einem anerkannten Fachunternehmen durchgeführt werden, wobei bis zu 20 Prozent der Kosten abziehbar sind.
Inhaltsverzeichnis
Renovierung

Was sind Renovierungskosten?

Renovierungskosten sind die Ausgaben, die durch die Instandhaltung oder Erneuerung bestehender Gebäudeteile, Einrichtungen oder Anlagen entstehen. Diese Kosten entstehen meist durch normalen Verschleiß oder Nutzung und können eine Vielzahl von Arbeiten umfassen, von kleineren Reparaturen bis hin zu größeren Modernisierungen. Dabei werden die Begriffe Renovierung, Modernisierung und Sanierung oft synonym verwendet, obwohl sie sich in ihrer genauen Bedeutung unterscheiden.

Zu den typischen Renovierungskosten gehören beispielsweise die Erneuerung von Fenstern, das Streichen von Wänden oder die Reparatur von Heizungsanlagen. Wichtig ist, dass Materialkosten bei Eigenregie nicht abgesetzt werden können, während Arbeitsleistungen absetzbar sind.

Für Vermieter ist es besonders relevant zu wissen, welche dieser Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden können, um die zu versteuernden Mieteinnahmen zu mindern. Ein klarer Überblick über die verschiedenen Arten von Renovierungskosten hilft dabei, die richtigen Ausgaben steuerlich geltend zu machen.

Dies ist nicht nur für Immobilien wichtig, die ihre Objekte vermieten, sondern auch für diejenigen, die gerade einen Hauskauf getätigt haben und in den ersten Jahren nach dem Erwerb umfangreiche Renovierungsarbeiten planen.

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Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Um Renovierungskosten steuerlich absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss eine klare Absicht zur Einkünfteerzielung bestehen, auch wenn die Immobilie vorübergehend unvermietet ist. Dies bedeutet, dass der Eigentümer die Immobilie ernsthaft vermieten will und dies auch nachweisen kann.

Renovierungskosten dürfen nur als Erhaltungsaufwand und nicht als Herstellungsaufwand gelten, um in voller Höhe absetzbar zu sein. Vermieter müssen ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen und dabei die Anlage V beim Finanzamt einreichen.

Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen, indem sie von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Deshalb ist es entscheidend, die Ausgaben klar zu klassifizieren und korrekt anzugeben.

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Erhaltungsaufwand vs. Herstellungsaufwand

Die Unterscheidung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand ist von zentraler Bedeutung für die steuerliche Absetzbarkeit von Renovierungskosten. Erhaltungsaufwand bezieht sich auf die Instandhaltung oder -setzung bereits bestehender Teile der Immobilie, ohne dass neue Komponenten eingebracht werden. Beispiele hierfür sind Reparaturen an der bestehenden Heizung oder das Ausbessern von Dachschäden.

Herstellungsaufwand hingegen umfasst Erweiterungen oder signifikante Verbesserungen, die den Standard der Immobilie erhöhen oder den Wohnraum erweitern. Diese Kosten müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden, da sie den Wert der Immobilie nachhaltig steigern. Zum Beispiel gilt der Einbau einer neuen Heizungsanlage oder der Ausbau des Dachbodens als Herstellungsaufwand.

Für die steuerliche Geltendmachung von Renovierungskosten ist es wichtig, diese klar als Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten zu klassifizieren. Während kleinere Erhaltungsaufwendungen bis zu einem Betrag von 4.000 Euro jährlich sofort abgesetzt werden können, müssen nachträgliche Herstellungskosten über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben werden.

Renovierungskosten in voller Höhe absetzen

Renovierungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen in voller Höhe im Jahr der Entstehung abgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für kleinere Renovierungskosten unter 4.000 Euro, die ohne Einschränkungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Auch nach dem Erwerb einer Immobilie können umfangreiche Renovierungsarbeiten sofort als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern sie den Charakter von Erhaltungsaufwendungen haben.

Vermieter sollten darauf achten, dass die Erhaltungsaufwendungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht überschreiten, um sofort absetzbar zu sein. Dies kann die steuerliche Belastung erheblich reduzieren und die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung optimieren.

Vermieter sollten darauf achten, dass:

  1. Die Erhaltungsaufwendungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht überschreiten, um sofort absetzbar zu sein.

  2. Dies kann die steuerliche Belastung erheblich reduzieren.

  3. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung optimieren.

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Renovierungskosten über mehrere Jahre verteilen

Die Entscheidung, Renovierungskosten über mehrere Jahre zu verteilen, kann die Steuerlast erheblich mindern. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Kosten als Herstellungsaufwand eingestuft werden, da sie dann nur über die Nutzungsdauer der Immobilie abgesetzt werden können. Durch die Verteilung der Kosten kann der maximale Betrag der Werbungskosten optimal genutzt und das zu versteuernde Einkommen über mehrere Jahre reduziert werden.

Ein Beispiel hierfür ist Herr Maier, der jährlich 2.400 Euro geltend machen kann, wenn er die Kosten auf fünf Jahre verteilt. Diese Strategie kann besonders sinnvoll sein, wenn das Einkommen in einem Jahr sehr gering ist, da die Steuerlast so gleichmäßiger verteilt wird.

Auch die Anpassung von Rechnungen, um Zahlungen auf zwei Jahre zu verteilen, kann eine effektive Methode sein.

Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Anschaffungsnahe Herstellungskosten beziehen sich auf Kosten für Renovierungsarbeiten, die innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf einer Immobilie anfallen und den tatsächlichen Wert der Immobilie erhöhen. Diese Kosten dürfen 15 Prozent des Kaufpreises nicht überschreiten, um als sofort absetzbare Werbungskosten anerkannt zu werden.

Wenn die Renovierungskosten diese 15-Prozent-Grenze überschreiten, müssen sie über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass diese Kosten über mehrere Jahre verteilt werden müssen, was die steuerliche Absetzbarkeit einschränkt. Schönheitsreparaturen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit größeren Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden, zählen nicht zu den Kosten, die die 15-Prozent-Grenze erhöhen.

Es ist wichtig, dass alle Aufwendungen netto, also ohne Umsatzsteuer, bei der Berechnung der 15-Prozent-Grenze berücksichtigt werden. Dies hilft, eine klare Trennung zwischen kleineren Reparaturen und größeren Renovierungen zu gewährleisten und den steuerlichen Vorteil optimal zu nutzen.

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Spezielle Fälle bei der Absetzung von Renovierungskosten

Es gibt spezielle Fälle, in denen die Absetzbarkeit von Renovierungskosten besondere Beachtung finden muss. Diese beinhalten umfangreiche Renovierungsarbeiten, Schadensersatzansprüche für Baumängel und energetische Sanierungen.

Jede dieser Situationen erfordert eine individuelle Betrachtung und Prüfung, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorteile optimal genutzt werden.

Umfangreiche Renovierungsarbeiten

Umfangreiche Renovierungsarbeiten gelten als Herstellungsaufwand, wenn die Immobilie ohne diese Maßnahmen unbewohnbar wäre. Solche Arbeiten umfassen oft erhebliche Verbesserungen in mehreren Standardbereichen der Immobilie. Beispiele für umfangreiche Renovierungsarbeiten sind:

  • die vollständige Erneuerung der Elektrik

  • der Einbau moderner Heizsysteme

  • die Sanierung von Sanitäranlagen

  • die Verbesserung der Dämmung

  • die Erneuerung von Fenstern und Türen

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Wohnqualität und den Wert der Wohnung sowie der Immobilie erheblich zu steigern.

Diese Kosten müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden, was die steuerliche Absetzbarkeit beeinflusst. Eigentümer sollten sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Belege und Dokumentationen bereitstellen, um diese Ausgaben korrekt in ihrer Steuererklärung anzugeben.

Dämmung

Schadensersatz für Baumängel

Schadensersatzansprüche können die Renovierungskosten und Sanierungskosten erheblich reduzieren, da sie die Anwendung der 15-Prozent-Grenze beeinflussen können. Wenn die Renovierungskosten mehr als 15 Prozent des Kaufpreises betragen, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten und müssen über 50 Jahre abgeschrieben werden.

Kosten zur Beseitigung eines Schadens, der durch schuldhaftes Handeln Dritter verursacht wurde, können jedoch als nicht anschaffungsnahe Aufwendungen betrachtet werden. Dies bedeutet, dass solche Aufwendungen sofort absetzbar sein können, wenn sie klar dokumentiert und nachgewiesen werden.

Energetische Sanierung

Die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich absetzbar sein, sofern sie von einem anerkannten Fachunternehmen durchgeführt werden. Zu diesen Maßnahmen zählen die Erneuerung der Wärmedämmung, der Einbau neuer Fenster und die Installation moderner Heizsysteme.

20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung sind abziehbar, bis zu einem Betrag von maximal 40.000 Euro bei Gesamtkosten von bis zu 200.000 Euro. Es ist jedoch wichtig, dass die Arbeiten zwischen 2020 und 2029 durchgeführt werden und eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder eines zugelassenen Energieberaters vorliegt.

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Nachweis der Renovierungskosten beim Finanzamt

Der Nachweis der Renovierungskosten beim Finanzamt ist entscheidend, um diese Kosten steuerlich geltend zu machen. Eigentümer müssen alle Belege, wie Rechnungen und Quittungen, sorgfältig aufbewahren. Diese Belege müssen nicht zwingend bei der Steuererklärung eingereicht werden, aber das Finanzamt kann jederzeit die Vorlage dieser Unterlagen verlangen.

Es ist auch empfehlenswert, den Zustand der Immobilie vor Beginn der Renovierungsarbeiten zu dokumentieren, insbesondere wenn ein neuer Mieter einzieht. Dies kann helfen, glaubhaft zu machen, dass bestimmte Schäden an der Mietsache behoben werden mussten, die zuvor nicht vorhanden waren.

Manipulationen an Belegen sollten unbedingt vermieden werden, da sie rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Für Handwerkerleistungen können bis zu 6.000 Euro in der Steuererklärung abgesetzt werden. Pro Haushalt können Sie bis zu 1.200 Euro jährlich durch das Absetzen von Handwerkerkosten sparen. Diese Steueranrechnung beträgt 20 % der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung und umfasst Kosten für Arbeitslohn, Fahrtkosten und Mietkosten für Arbeitsgeräte. Sie können auch bestimmte Ausgaben steuer absetzen.

Um Handwerkerkosten abzusetzen, müssen die Rechnungen vollständig über elektronische Zahlungsmethoden beglichen werden. Die Rechnung sollte spezifische Aufgliederungen der Material-, Arbeits- und Fahrtkosten enthalten, um die Absetzbarkeit zu gewährleisten. Bezahlungen für Handwerkerleistungen müssen auf ein Konto des Dienstleisters überwiesen werden, um steuerlich absetzbar zu sein.

Tipps für eine erfolgreiche Steuererklärung

Eine erfolgreiche Steuererklärung erfordert sorgfältige Vorbereitung und detaillierte Dokumentation. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  1. Alle Rechnungen für erbrachte Leistungen müssen aufbewahrt werden.

  2. Der Rechnungsbetrag muss auf das Bankkonto des Handwerkers überwiesen werden.

  3. Auch wenn keine Originalbelege vorliegen, können detailreiche Aufzeichnungen die Akzeptanz von Aufwendungen durch das Finanzamt erhöhen.

Durch die Beachtung dieser Punkte erhöhen Sie die Chancen auf eine erfolgreiche Steuererklärung.

Es ist wichtig, alle relevanten Ausgaben korrekt zu klassifizieren und in der Steuererklärung anzugeben. Die Nutzung der verschiedenen steuerlichen Vorteile kann helfen, die Steuern erheblich zu reduzieren und zusätzliche finanzielle Mittel zu sichern.

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Unser Fazit

Das Absetzen von Renovierungskosten kann Vermietern und Immobilienbesitzern erhebliche Steuerersparnisse bringen. Es ist jedoch essenziell, die verschiedenen Arten von Aufwendungen zu kennen und korrekt zu klassifizieren. Erhaltungsaufwendungen können sofort abgesetzt werden, während Herstellungsaufwendungen über die Nutzungsdauer der Immobilie verteilt werden müssen. Durch eine sorgfältige Planung und Dokumentation der Renovierungsarbeiten können Sie sicherstellen, dass Sie alle möglichen steuerlichen Vorteile optimal nutzen.

Die Kenntnis der speziellen Fälle, wie z.B. umfangreiche Renovierungen, Schadensersatzansprüche und energetische Sanierungen, hilft, die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten weiter zu maximieren. Mit den richtigen Nachweisen und einer gut vorbereiteten Steuererklärung können Sie Ihre Steuerlast erheblich senken und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie steigern. Nutzen Sie die Tipps aus diesem Artikel, um Ihre Renovierungskosten effektiv abzusetzen und von den Steuervorteilen zu profitieren.

Häufig gestellte Fragen

Sie können kleinere Renovierungskosten bis zu 4.000 Euro sowie Erhaltungsaufwendungen, die in den ersten drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht überschreiten, sofort absetzen. Dies fördert eine steuerliche Entlastung bei Investitionen in Ihre Immobilie.

Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind Renovierungskosten, die innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Immobilienkauf anfallen und 15 Prozent des Kaufpreises übersteigen. Diese Kosten müssen über die gesamte Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben werden.

Ja, die Kosten für energetische Sanierungen können steuerlich abgesetzt werden, vorausgesetzt, die Arbeiten werden von einem anerkannten Fachunternehmen durchgeführt. Sie können 20 Prozent der Kosten bis zu einem maximalen Betrag von 40.000 Euro absetzen.

Es ist wichtig, alle Rechnungen und Quittungen für Renovierungsarbeiten aufzubewahren, da das Finanzamt diese Unterlagen anfordern kann, um die abgesetzten Kosten zu überprüfen.

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beträgt bis zu 1.200 Euro pro Haushalt jährlich, wenn Sie 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung abziehen. Maximale absetzbare Kosten liegen bei 6.000 Euro.

Disclaimer

Die Empfehlungen und Informationen aus diesem Ratgeber sind unverbindlich und ohne jede Gewähr und haben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

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