Kosten Hausverkauf 2025: Welche Kosten entstehen für Verkäufer?

Hausverkauf Kosten

Beim Hausverkauf fallen diverse Kosten an, die oft unterschätzt werden. Diese umfassen Gebühren für Energieausweis, Notar, Makler, Steuern und mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen bei Kreditauflösungen. In diesem Artikel erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie im Detail rechnen müssen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Detaillierte Übersicht der Kostenarten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beim Hausverkauf fallen diverse Kosten an, darunter Notarkosten, Maklerprovision und Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland variieren können.

  • Verkäufer müssen einen Energieausweis bereitstellen, um rechtliche Probleme zu vermeiden, da bei Nichtvorlage ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro droht.

  • Notarkosten betragen in der Regel zwischen 1 % und 1,5 % des Kaufpreises und werden meist vom Käufer getragen, können aber auch den Verkäufer betreffen bei speziellen Leistungen.

  • Die Grunderwerbsteuer liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises und wird normalerweise vom Käufer gezahlt, wobei der Verkäufer die fristgerechte Zahlung sicherstellen muss.

  • Renovierungskosten können den Immobilienwert steigern, sollten jedoch sorgfältig kalkuliert werden, um den maximalen Nutzen zu erzielen.

  • Verkäufer können bestimmte Verkaufsnebenkosten steuerlich absetzen, darunter Gutachten, Rechtsberatung und Vermarktungskosten, um die Steuerlast zu minimieren.

Inhaltsverzeichnis

Energieausweis: Pflicht und Kosten

Seit 2009 besteht die gesetzliche Pflicht für Immobilienverkäufer, einen Energieausweis bereitzustellen. Dieser muss potenziellen Käufern bei Besichtigungen vorgelegt werden. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Die Kosten für einen Verbrauchsausweis liegen zwischen 50 und 80 Euro, während die typischen Kosten für einen Bedarfsausweis rund 300 Euro betragen. Ein detaillierter Energieausweis kann sogar bis zu 500 Euro kosten. Die Bereitstellung dieses Dokuments ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern gibt Käufern auch eine klare Vorstellung von den Energiekosten, die sie erwarten können.

Ein fehlender Energieausweis kann schwerwiegende Folgen haben. Bei Nichtvorlage droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, diesen Punkt nicht zu übersehen und sich rechtzeitig um die Erstellung des Energieausweises zu kümmern.

Ein gut vorbereiteter Verkäufer vermeidet so nicht nur rechtliche Probleme, sondern schafft auch Vertrauen bei potenziellen Käufern und Maklern.

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Notarkosten: Wer zahlt was?

Beim Verkauf einer Immobilie sind Notarkosten ein wichtiger Kostenpunkt. Diese Gebühren betragen in der Regel zwischen 1 % und 1,5 % des Kaufpreises und sind immer zuzüglich Mehrwertsteuer zu verstehen. Meistens übernimmt der Käufer diese Kosten. Es gibt jedoch Situationen, in denen der Verkäufer die Notarkosten tragen muss, beispielsweise wenn spezielle Leistungen in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Notarkosten können dem Verkäufer auch entstehen, wenn Rechte Dritter, wie eine Grundschuld, gelöscht werden müssen.

Die Notarkosten sind ein essenzieller Bestandteil des Hausverkaufsprozesses, da der Notar die rechtliche Sicherheit des Geschäfts gewährleistet. Ein gut informierter Verkäufer sollte diese Kosten im Vorfeld einkalkulieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

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Kosten bei Nichtzustandekommen des Kaufs

Sollte der Kaufvertrag bereits notariell beurkundet sein und eine der Parteien tritt zurück, sind beide Parteien Gesamtschuldner und teilen sich die Notarkosten. Wenn der Käufer jedoch nach der Vertragsunterzeichnung zurücktritt, muss er die Notarkosten komplett zahlen. In Fällen, in denen der Verkäufer den Notar beauftragt hat und der Kauf nicht zustande kommt, muss der Verkäufer die Notarkosten tragen.

Diese Szenarien verdeutlichen, wie wichtig es ist, klare und verbindliche Vereinbarungen zu treffen. Ein gut vorbereiteter Verkäufer schützt sich so vor unerwarteten Kosten und schafft Transparenz im Verkaufsprozess.

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Grunderwerbsteuer: Höhe und Zahlung

Die Grunderwerbsteuer ist ein weiterer wesentlicher Kostenpunkt beim Hausverkauf. Diese Steuer variiert je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises des hauses.

Die höchsten Steuersätze von 6,5 % gelten in:

  • Brandenburg

  • Schleswig-Holstein

  • Nordrhein-Westfalen

  • Saarland

In der Regel trägt der Käufer die Grunderwerbsteuer. Falls diese Steuer nicht fristgerecht gezahlt wird, kann der Verkäufer in die Pflicht genommen werden.

Die Grunderwerbsteuer ist eine erhebliche finanzielle Belastung, die bei der Kalkulation der Gesamtkosten eines Hausverkaufs berücksichtigt werden muss. Ein gut informierter Verkäufer kennt die Steuersätze seines Bundeslandes und stellt sicher, dass alle steuerlichen Pflichten fristgerecht erfüllt werden.

Grundsteuer: Wer zahlt sie?

Die Grundsteuer ist eine regelmäßige Abgabe, die vom Eigentümer der Immobilie zu entrichten ist. Die Berechnung der Grundsteuer hängt von Faktoren wie dem Bundesland, dem Finanzamt und dem Steuerhebesatz ab. Die Fälligkeitstermine für die Grundsteuer sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Für Auskünfte über die Grundsteuerbeträge ist das Finanzamt zuständig.

Während des Verkaufsprozesses bleibt die Grundsteuerpflicht beim bisherigen Eigentümer, bis der Eigentumsübergang im Grundbuch vollzogen ist. Ein gut informierter Verkäufer klärt diese Details rechtzeitig, um Missverständnisse zu vermeiden.

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Maklerprovision: Was fällt an?

Die Maklerprovision ist ein weiterer signifikanter Kostenpunkt beim Hausverkauf. Diese beträgt in der Regel zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises plus 19 % Mehrwertsteuer. Oft teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten, was zu einer Gebühr von je 3,57 % führt. Seit 2020 müssen die Maklergebühren zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer getragen werden.

Die Maklerprovision wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Dies geschieht in der Regel nach Abschluss des Verkaufsprozesses. Ein gut informierter Verkäufer plant diese Kosten im Vorfeld ein und sorgt dafür, dass alle Parteien die Provisionsregelung des maklers verstehen und akzeptieren.

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Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditauflösung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist die Gebühr, die für die vorzeitige Ablösung eines Kredits erhoben wird. Diese muss bezahlt werden, wenn ein Kredit vorzeitig zum Zeitpunkt des Verkaufs aufgelöst wird. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von der Restlaufzeit, dem Nominalzins sowie dem Zinsniveau zum Zeitpunkt der Kündigung ab.

In bestimmten Fällen, wie bei variablem Zins oder Bauspardarlehen, kann die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Ein gut informierter Verkäufer prüft seine Kreditbedingungen genau und kalkuliert diese potenziellen Kosten ein.

Löschung der Grundschuld: Kosten und Ablauf

Die Löschung der Grundschuld ist ein wichtiger Schritt im Verkaufsprozess. Diese kostet ca. 0,2 % der Höhe der Grundschuld, was ungefähr 300 Euro bei einem Immobilienwert von 150.000 Euro entspricht. Die Löschung einer Grundschuld kann bis zu 0,4 % der Grundschuldsumme kosten, abhängig von Notar- und Grundbuchgebühren.

Eine Möglichkeit, die Kosten der Grundschuld-Löschung zu vermeiden, besteht darin, die Grundschuld an den Käufer abzutreten. Ein gut informierter Verkäufer prüft diese Option, um unnötige Kosten zu vermeiden.

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Wertgutachten: Wann und warum?

Ein Wertgutachten dient der Bestimmung des angemessenen Angebotspreises einer Immobilie. Es hilft, einen fairen Kaufpreis festzulegen, bevor die Immobilie vermarktet wird. Die Kosten für ein Wertgutachten liegen normalerweise zwischen 0,5 % und 1 % des Immobilienwertes. In einigen Fällen können die Kosten bis zu 1,5 % des Immobilienpreises betragen.

Immobiliengutachter bieten eine fundierte Einschätzung des Immobilienzustands und des gerechtfertigten Preises an. Ein gut informierter Verkäufer nutzt diese Expertise, um einen realistischen Verkaufspreis zu setzen und die Immobilie erfolgreich zu vermarkten.

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Spekulationssteuer: Wann fällt sie an?

Die Spekulationssteuer fällt an, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb verkauft wird und nicht ausschließlich zur eigenen Wohnnutzung oder als Wohnung genutzt wurde. Eigentümer sind von der Spekulationssteuer befreit, wenn sie das Haus im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei vorhergehenden Jahren selbst genutzt haben. Das bedeutet, dass sie in diesem Zeitraum dort wohnen müssen.

Zu den steuerlichen Forderungen beim Hausverkauf zählen die Einkommenssteuer, Spekulationssteuer und Erbschaftssteuer, die auf den Wertgewinn erhoben werden. Ein gut informierter Verkäufer plant diese steuerlichen Aspekte im Voraus ein, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

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Renovierungskosten: Lohnt sich das?

Renovierungen können den Immobilienwert und Verkaufspreis erheblich erhöhen. Diese sollten zeitnah durchgeführt werden, um den Wert der Immobilie zu steigern. Renovierungen sind besonders vorteilhaft, wenn der Kaufpreis die Kosten deckt und einen Gewinn bringt.

Verkäufer sollten darauf achten, nicht zu viel zu investieren, da Käufer oft selbst gestalten möchten. Ein gut informierter Verkäufer kalkuliert sorgfältig, welche Renovierungen sich lohnen und welche nicht, um den maximalen Nutzen zu erzielen.

Weitere Nebenkosten beim Hausverkauf

Neben den bereits genannten Kosten gibt es weitere Nebenkosten, die beim Hausverkauf anfallen können. Die Gebäudeversicherung geht bei einem Hausverkauf in der Regel auf den neuen Eigentümer über. Der Käufer hat das Sonderkündigungsrecht für die Gebäudeversicherung nach dem Kauf.

Ein Altlastenkataster ist ein amtliches Register über die Belastung des Grundstücks, das bei der Verkaufsabrechnung berücksichtigt werden kann. Öffentliche Gebühren und Gutachten können die Gesamtkosten beim Hausverkauf erheblich beeinflussen. Ein gut informierter Verkäufer berücksichtigt all diese potenziellen zusätzlichen Kosten, um eine realistische Vorstellung von den Gesamtausgaben zu haben.

Steuerliche Absetzbarkeit von Verkaufsnebenkosten

Verkäufer können bei einem privaten Hausverkauf in Eigenregie bestimmte Verkaufsnebenkosten von der Einkommensteuer absetzen. Diese kosten umfassen:

  • Gutachten

  • Rechtsberatung

  • Modernisierungs- und Instandhaltungskosten

  • Vermarktungskosten

  • immobilienverkauf

Die steuerliche Veranlagung für absetzbare Kosten erfolgt im Jahr, in dem der Erlös aus dem Verkauf auf dem Konto des Verkäufers eingeht. Ein gut informierter Verkäufer nutzt diese Möglichkeiten, um seine Steuerlast zu minimieren.

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Unser Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Verkauf einer Immobilie mit zahlreichen Kosten verbunden ist. Vom Energieausweis über Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision bis hin zu Renovierungskosten und zusätzlichen Nebenkosten – jeder dieser Punkte sollte sorgfältig geplant und berücksichtigt werden. Ein gut informierter Verkäufer kann so sicherstellen, dass er den bestmöglichen Preis für seine Immobilie erzielt und keine unnötigen Ausgaben tätigt.

Abschließend ist es wichtig, sich gut vorzubereiten und alle potenziellen Kosten im Voraus zu kennen. Mit diesem Wissen können Sie den Verkaufsprozess selbstbewusst angehen und erfolgreich abschließen.

Häufig gestellte Fragen

In der Regel trägt der Käufer die Notarkosten beim Hausverkauf, doch in bestimmten Fällen kann der Verkäufer dafür verantwortlich sein, insbesondere bei speziellen Leistungen oder der Löschung von Rechten Dritter.

Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, muss der Käufer in der Regel die Notarkosten tragen, es sei denn, der Vertrag wurde bereits notariell beurkundet, dann teilen sich die Kosten beide Parteien.

Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %, und normalerweise zahlt der Käufer diese Steuer. Bei verspäteter Zahlung könnte jedoch auch der Verkäufer verantwortlich gemacht werden.

Es lohnt sich, Renovierungen zwischen 2.000 und 3.000 Euro durchzuführen, um den Immobilienwert und Verkaufspreis zu steigern, solange die Investitionen den Kaufpreis decken und einen potenziellen Gewinn bringen. Achten Sie darauf, die Kosten im Rahmen zu halten, um einen positiven Effekt zu erzielen.

Ja, beim Hausverkauf können Verkäufer bestimmte Nebenkosten wie Gutachten, Rechtsberatung, Modernisierungs- und Vermarktungskosten steuerlich absetzen. Es ist ratsam, alle relevanten Belege gut zu dokumentieren.

Disclaimer

Die Empfehlungen und Informationen aus diesem Ratgeber sind unverbindlich und ohne jede Gewähr und haben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

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